Berechnung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben

  • Hallo, seit einigen Jahren habe ich immer Probleme mit der tax-Steuererklärung bei der Eingabe und Berechnung der Beiträge für die privaten Krankenversicherungen.

    Meine Frau ist neben ihrer eigenen privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch Versicherungsnehmer meiner privaten Krankenversicherung. In den letzten Jahren wurden meine Beiträge zur privaten Kranken - und Pflegeversicherung gar nicht oder bei bei meiner Frau angerechnet.
    Das Programm hat immer eine getrennte Veranlagung als die günstigste Veranlagungsart vorgeschlagen, was wir dann auch gemacht haben.
    Dieses Jahr wurden in der Erklärung für 2025 meine Beiträge überhaupt nicht angerechnet. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt wurde meiner Eingabe entsprochen und mir als versicherter Person zugeordnet. Dies sei lt. Meinung der zuständigen Sachbearbeiterin die richtige Zuordnung (?).

    Eine weitere Recherche meinerseits ergab, dass ein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich nur geltend machen kann, wer die Beiträge als Versicherungsnehmer selbst schuldet und auch selbst bezahlt. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ist es ohne Bedeutung, welcher Ehegatte zahlt. Da die Beiträge von unserem Gemeinschaftskonto gezahlt werden, dürfte es schwierig werden dies zu belegen.

    Ich habe dann als Simulation ("was wäre wenn?") mich selbst mal als Versicherungsnehmer eingetragen (so wie es jetzt quasi durch die Zuordnung des FA geschehen ist). Das Ergebnis war nun, dass eine Zusammenveranlagung die beste Wahl wäre und ein deutlich höherer Erstattungsbetrag errechnet wurde.

    Hat jemand eine Idee wie ich das Problem in der nächsten Steuererklärung am besten angehe. Die (nette) Mitarbeiterin des FA meinte ich sollte auf das Problem bei den Erläuterungen hinweisen.

    Gruß an die Forenmitglieder

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau ist neben ihrer eigenen privaten Kranken- und Pflegeversicherung auch Versicherungsnehmer meiner privaten Krankenversicherung. In den letzten Jahren wurden meine Beiträge zur privaten Kranken - und Pflegeversicherung gar nicht oder bei bei meiner Frau angerechnet.

    Das Program macht das, was Du einträgst.

    Dieses Jahr wurden in der Erklärung für 2025 meine Beiträge überhaupt nicht angerechnet.

    Also hast Du den Ansatz der Kosten vergessen und das vor dem Versand der Erklärung nicht bemerkt.

    § 26a Absatz 2 EStG

    Zitat

    (2)1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach den §§ 35a und 35c werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. 2Auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. 3Der Antrag des Ehegatten, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, ist in begründeten Einzelfällen ausreichend. 4§ 26 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

    Das Ergebnis war nun, dass eine Zusammenveranlagung die beste Wahl wäre und ein deutlich höherer Erstattungsbetrag errechnet wurde.

    Wenn dem so sein sollte, bliebe doch die Möglichkeit des Einspruchs und des Antrags auf Zusammenveranlagung.

  • miwe4 30. Juli 2026 um 11:41

    Hat den Titel des Themas von „Berechnung der Beiträge der Krankenversicherung als Sonderausgaben“ zu „Berechnung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben“ geändert.
  • Zitat

    Das Program macht das, was Du einträgst.

    Ja klar, aber was soll ich machen. Meine Frau ist bei uns beiden "Versicherungsnehmer". Das ergibt sich so auch aus den abgerufenen Bescheinigungen vom FA. Also wurden beide Beiträge bei tax meiner Frau angerechnet. Das FA hat meine Beiträge aber ignoriert und erst auf Nachfrage einen Änderungsbescheid erlassen, in welchem meine Beträge mir zugerechnet wurden.

    Zitat

    Also hast Du den Ansatz der Kosten vergessen und das vor dem Versand der Erklärung nicht bemerkt.

    Ich habe keine Einträge vergessen, sondern sie so wie vom System vorgesehen eingegeben (siehe oben).

    Zitat

    (2)1Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach den §§ 35a und 35c werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.

    Ist mir auch klar, habe ich ja in meinem Beitrag geschrieben. Leider gibt mit tax aber keine Möglichkeit die wirtschaftlichen Aufwendungen mir zuzuordnen. Zumindest habe ich diese Möglichkeit nicht gefunden. Kann es evtl. sein das dies bei WISO Steuer möglich ist?

    Ich werde bei der nächsten Erklärung dies in den Erläuterungen so angeben. Vielleicht klappt es ja dann mal...:)

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau ist bei uns beiden "Versicherungsnehmer". Das ergibt sich so auch aus den abgerufenen Bescheinigungen vom FA. Also wurden beide Beiträge bei tax meiner Frau angerechnet.

    Und das musst Du eben vor der Erklärungsabgabe manuell korrigieren und dem FA auch in den ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern, da die i.d.R. auch auf die ihnen von der Versicherung übermittelten Daten zurückgreifen. Und Dein Programm benötigt die zutreffende Zuordnung zur Ermittlung der günstigsten Veranlagungsart eben auch.

    Das FA hat meine Beiträge aber ignoriert und erst auf Nachfrage einen Änderungsbescheid erlassen, in welchem meine Beträge mir zugerechnet wurden.

    Weil sie eben einen Fehler gemacht haben, da dies ja nun offensichtlich falsch ist. Einem müssen sie die Ausgaben ja zuordnen. Und warum habt ihr nach dem Gespräch mit dem FA nicht die Zusammenveranlagung gewählt, wenn diese doch anscheinend günstiger ist als die Einzelveranlagung der Ehegatten. Also prüfen und ggf. schnellstens Einspruch einlegen.

    Ich habe keine Einträge vergessen, sondern sie so wie vom System vorgesehen eingegeben (siehe oben).

    Was Du aber hättest überprüfen müssen.

    Leider gibt mit tax aber keine Möglichkeit die wirtschaftlichen Aufwendungen mir zuzuordnen. Zumindest habe ich diese Möglichkeit nicht gefunden.

    Ihr habt nach Deiner Aussage doch ein Ehegattenkonto, also bist auch Du, mit Deinem Beitragsanteil, wirtschaftlich belastet. Und die Zuordnung triffst Du schlicht und einfach mit dem Eintrag der anteilig auf Dich entfallenden Aufwendungen beim Stpfl. .

    Ich werde bei der nächsten Erklärung dies in den Erläuterungen so angeben. Vielleicht klappt es ja dann mal... :)

    Nochmals: Wenn die Zusammenveranlagung günstiger ist und die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist, solltest noch Einspruch einlegen.

  • Zitat

    Und Dein Programm benötigt die zutreffende Zuordnung zur Ermittlung der günstigsten Veranlagungsart eben auch.

    Nur wie kann ich die richtige Zuordnung vornehmen? Soll ich mich einfach als Versicherungsnehmer eintragen und dies erläutern?

    Zitat

    Und die Zuordnung triffst Du schlicht und einfach mit dem Eintrag der anteilig auf Dich entfallenden Aufwendungen beim Stpfl. .

    Soll ich hier etwa andere Beträge angeben als von der Krankenversicherung bescheinigt?

    Irgendwie ist mir noch nicht klar wie ich in tax eine Zuordnung der Beiträge nach den wirtschaftlich geleisteten Aufwendungen machen soll.

    In der Hilfe zu tax steht folgendes:

    tax berechnet bei Ehepartnern / Lebenspartnern die Steuerbelastung immer für die drei möglichen Veranlagungsarten: Zusammenveranlagung, Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung und Einzelveranlagung ohne hälftige Aufteilung. Das Programm übernimmt dann automatisch die für dich günstigste Veranlagung. Und damit das Programm die Günstigerprüfung korrekt durchführen kann, benötigt es im Bereich der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen die Angabe, wer die jeweiligen Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat.

    Verstehe ich so auch alles, vielleicht stelle ich mich dumm an, aber ich finde im Programm keine Möglichkeit der Angabe, wer die wirtschaftlichen Aufwendungen getragen hat. Vielleicht kann mir da jemand auf die Sprünge helfen... ;)

    Steuer-GPT gibt übrigens folgendes an:

    Die Zuordnung zum Steuerpflichtigen kannst du bei Kranken- und Pflegeversicherungen nur ändern, wenn der Vertrag tatsächlich auf eine andere Person läuft oder die Beiträge von einer anderen Person getragen werden. In der Praxis bleibt die Zuordnung meist so, wie sie in der Bescheinigung der Versicherung steht.

    • Du bist bereits im richtigen Bereich: Prüfe zuerst, auf wen der Versicherungsvertrag läuft und wer die Beiträge 2025 wirtschaftlich getragen hat (also tatsächlich gezahlt hat).
    • Läuft der Vertrag auf dich und zahlst du die Beiträge selbst, müssen die Beiträge auch dir als Steuerpflichtigem zugeordnet werden; eine „freie“ Änderung der Zuordnung ist steuerlich nicht zulässig.
    • Läuft der Vertrag auf deinen Ehepartner und zahlt dieser die Beiträge aus eigenen Mitteln, gehören die Beiträge grundsätzlich in dessen Steuererklärung; bei Zusammenveranlagung werden sie dort als Sonderausgaben berücksichtigt.
    • Übernimmt eine dritte Person (z. B. Arbeitgeber, Künstlersozialkasse, Behörde) einen Teil der Beiträge, sind diese Anteile keine eigenen wirtschaftlichen Aufwendungen, sondern als Zuschüsse zu erfassen und mindern deine abziehbaren Beiträge.
    • Erstattungen (Beitragsrückerstattungen, Bonuszahlungen, Prämien) musst du immer bei dem Steuerpflichtigen erfassen, der die ursprünglichen Beiträge getragen hat; eine Zuordnung zu einer anderen Person ist steuerlich nicht möglich.
    • Wenn du feststellst, dass eine Versicherung bisher der falschen Person zugeordnet wurde (z. B. Vertrag läuft auf deinen Ehepartner, du hast sie aber dir zugeordnet), korrigiere das, indem du die Beiträge hier löschst und sie in der Erklärung der tatsächlich beitragszahlenden Person erfasst.
    • Wichtig ist, dass die Zuordnung immer der wirtschaftlichen Belastung folgt: Nur wer die Beiträge tatsächlich trägt, kann sie als Sonderausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung geltend machen; eine abweichende Zuordnung würde vom Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt.

    4 Mal editiert, zuletzt von Amadra (31. Juli 2026 um 10:24) aus folgendem Grund: Ergänzung