Übertragung Sparer-Pauschbetrag im Falle einer Einzelveranlagung von Ehegatten möglich?

  • Meine Frau und ich sind getrennt veranlagt. Ich nutze meinen Sparer-Pauschbetrag voll aus, meine Frau nicht. Wird bei der TAX26-Günstigerprüfung (gemeinsam/getrennt) das berücksichtigt, d.h. kann ich den Rest-Freibetrag für mich nutzen?

    • Offizieller Beitrag

    Wird bei der TAX26-Günstigerprüfung (gemeinsam/getrennt) das berücksichtigt, d.h. kann ich den Rest-Freibetrag für mich nutzen?

    Was möglich ist, ergibt sich doch schon aus dem Gesetz (§ 20 Absatz 9 EStG:(

    Zitat

    (9)1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 1.000 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 1.000 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.

  • miwe4 27. Juli 2026 um 17:37

    Hat den Titel des Themas von „Sparer-Freibetrag“ zu „Übertragung Sparer-Pauschbetrag im Falle einer Einzelveranlagung von Ehegatten möglich?“ geändert.