Umsatzsteuererklärung: Wo Reverse Charge und Übrige nicht steuerbare Umsätze eintragen?

  • Sitze gerade an meiner ersten Umsatzsteuererklärung und bin mir unsicher, ob ich meine Einnahmen an richtiger Stelle eintrage...

    In der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind meine Umsätze unter Kennziffern 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG) und 45 (Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) einzutragen, da ich ausschließlich Leistungen an Unternehmen im Ausland erbringe.
    Sehe ich das richtig, dass diese lediglich unter Innergemeinschaftlicher Erwerb/Steuerfreie Umsätze -> "Ergänzende Angaben zu Umsätzen" eingetragen werden müssen? "Ergänzende Angaben" klingt doch eher so, als müsse es hauptsächlich woanders eingegeben werden...
    (Ist wahrscheinlich offensichtlich, aber ich frag doch eher einmal zu viel als zu wenig)

    Edit: (Screenshot 2): Kleinunternehmer-Umsätze lägen dann tatsächlich bei 0€, richtig?

    Herzlichen Dank!

  • Sehe ich das richtig, dass diese lediglich unter Innergemeinschaftlicher Erwerb/Steuerfreie Umsätze -> "Ergänzende Angaben zu Umsätzen" eingetragen werden müssen? "Ergänzende Angaben" klingt doch eher so, als müsse es hauptsächlich woanders eingegeben werden...
    (Ist wahrscheinlich offensichtlich, aber ich frag doch eher einmal zu viel als zu wenig)

    Edit: (Screenshot 2): Kleinunternehmer-Umsätze lägen dann tatsächlich bei 0€, richtig?

    Das stimmt soweit. Du hast die Umsätze ja auch schon per Zusammenfassender Meldung melden müssen.