Doppeltbehandlung von Arbeitslosengeld?

  • Hallo,

    die vom Finanzamt abgerufenen Bescheiningungen umfassen für 2025 zwei Steuerkarten:

    1) von meinem Arbeitgeber

    2) vom Arbeitsamt.

    Letztere enthält nur einen Gesamtbetrag.

    Tax 2026 trägt diesen Betrag sowohl unter "Arbeitnehmer" (zweite Steuerkarte) als auch unter

    "Weitere Einkünfte und Bezüge" -- "Erhaltene Ersatzleistungen" ein.

    Nun aber erscheint dieser Gesamtbetrag in den abgegebenen Formularen sowohl

    auf Hauptvordruck ESt1A Zeile 35 Feld 120
    als auch in
    Anlage N Zeile 20 Feld 119

    Als Ergebnis wird in der Steuerberechnung der doppelte Betrag als Progressionsvorbehalt benutzt.


    Ich kann das jetzt manuell korrigieren, indem ich die automatisch eingefügte "zweite Lohnsteuerkarte" vom Arbeitsamt manuell lösche.
    Dann taucht der Betrag nur noch auf Hauptvordruck ESt1A Zeile 35 Feld 120 und nicht mehr auf Formular N auf.

    Ich finde das verwirrend und habe zwei Fragen:
    1) hat das jemand anderes auch gesehen, oder mache ich was falsch?
    2) ist das ein "Bug" des Programms?

    Gruß, RRL

    • Offizieller Beitrag

    Die Ersatzleistungen/Zuschüsse (z.B. Krankengeld) seitens des Arbeitgebers und und die Zahlungen des Arbeitsamtes sind verschiedene Dinge und haben nichts miteinander gemein. Das sollte sich auch den den Bescheinigungen/Leistungsmitteilungen so ergeben. Der Arbeitgeber wird Dir niemals Zahlgen des Arbeitsamtes bescheinigen, da er die Zahlen im Zweifel gar nicht kennt.

  • trotzdem hat Tax beim Herunterladen vom Finanzamt eine zweite "Lohnsteuerkarte" gefunden. Das war die Mitteilung vom Arbeitsamt über die Gesamtsumme des Arbeitslosengeldes in 2025.

    Es hat daraus einen Arbeitslohn von 0€ in der zweiten "Lohnsteuerkarte" gemacht, und den Betrag des Arbeitslosengeldes im entsprechenden Feld für Ersatzleistungen.

    Diese Werte hat Tax wie oben beschrieben an zwei Stellen eingetragen.

    Ich habe jetzt diese zweite Lohnsteuerkarte in Tax gelöscht. Jetzt sind nur noch die Eintragungen für Arbeitslosengeld vorhanden.


    Ich vermute einen Fehler bei der Behandlung der Datenübernahme vom Finanzamt durch Tax2026

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt, sind Zahlen des AG und die des Arbeitsamtes zu unterscheiden. Was beim Bescheinigungsabruf bei Dir passiert, kannst nur Du prüfen. Sofern da für Dich etwas unstimmig ist, solltest Du ein Ticket beim Support eröffnen und den Thread insoweit auf dem Laufenden halten.

    Es ist aber keine Doppelberücksichtigung, wie es die Überschrift besagt, noch hat es eine steuerliche Auswirkung. Es betrifft ggf. nur die Darstellung.

  • naja. Nach meiner manuellen Korrektur hat Tax eine Steuererstattung errechnet, die um 1000 € höher lag als vor der Korrektur.
    Ich habe dann die so korrigierte Steuererklärung nochmal abgegeben.