Hallo zusammen,
meine Kenntnisse sind noch ausbaufähig und ChatGPT konnte mir nicht helfen.
Situation:
Wir haben mitten im Jahr einen Wechsel der HR-Software durchgeführt. Daher habe ich 2 Lohnsteuerbescheinigungen erhalten - einmal bis zum 31.05. und dann ab dem 01.06. bis 31.12. So weit, so gut, wenngleich alles dadurch etwas umständlich erscheint.
Am 30.09. musste ich meinen Dienstwagen abgeben. Daher müsste ich für den Zeitraum 1.10. bis 31.12. eine Pendlerpauschale erhalten und zugleich dürfte der Dienstwagen und die Fahrten nicht mehr versteuert werden. Zweiteres ist wahrscheinlich über den Bruttolohn abgedeckt - aber wo kann ich sehen/auswählen, bis und ab wann ich mit eigenem PKW gefahren bin? Wie kann ich sichergehen, dass dies sauber gerechnet ist? (Ich habe da so meine Zweifel...)
Mein Vorgehen bisher:
Unter Werbekosten 2 Einträge vorgenommen: Einmal bis zum 30.09. (ohne Entfernungspauschale, da Dienstwagen) und einmal 01.10. bis 31.12. mit Entfernungspauschale. Ist das korrekt? Habe ich etwas übersehen?
Aktuell erhalte ich keine steuerlichen Vorteile, da der pauschal besteuerte Fahrtkostenzusatz aus Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung meine Entfernungspauschale übersteigt.
Danke für eure Hilfe.