Schuldzinsen als Geldbeschaffungskosten bei Vermietung nur anteilig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Erklärung für 2024 genauso gemacht wie in den Jahren zuvor, seit wir ein Haus haben und wie es mir auch vom Steuerberater "gezeigt" wurde.

    Habe die angefallenen Kreditzinsen als Schuldzinsen bei den Geldbeschaffungskosten eingetragen.

    Nun bekam ich (nach 10 Monaten Wartezeit, aber das ist ein anderes Thema...) vom Finanzamt die Antwort:

    "Die geltend gemachten Schuldzinsen wurden anteilig (nach der Wohnfläche) gekürzt. Der Anteil der Schuldzinsen, welcher auf das eigengenutzte Vorderhaus entfällt, ist nicht abzugsfähig."

    Hat sich hier etwas verändert? Liegt der Fehler bei mir oder beim Finanzamt?

    Nachdem dieser Punkt in den letzten Jahren nie ein Thema war, würde ich gerne Einspruch einlegen - gleichzeitig möchte ich aber verhindern, dass rückwirkend dann evtl. die Erklärungen der Vorjahre zu meinen Ungunsten korrigiert werden.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe - falls ich was undeutlich/unklar formuliert habe, gerne nachfragen!

    S.F.

  • "Die geltend gemachten Schuldzinsen wurden anteilig (nach der Wohnfläche) gekürzt. Der Anteil der Schuldzinsen, welcher auf das eigengenutzte Vorderhaus entfällt, ist nicht abzugsfähig."

    Das hört sich sehr stark nach Teilvermietung an. Bei Teilvermietung kann man solche Kosten auch nur anteilig absetzen.

    tax hat dafür in der Anlage V auch entsprechende Berechnungsmöglichkeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Liegt der Fehler bei mir oder beim Finanzamt?

    Das kommt darauf an. Betrifft der Kredit das ganze Objekt, dann musst Du natürlich die nicht abziehbaren Kosten zuordnen bzw. abgrenzen. Das sollte sich aber aus den Unterlagen Deines Steuerberaters ergeben. Anders wäre es nur, wenn für vermieteten Teil und für eigengenutzten Teil eigenständige Verträge existieren. Auch das sollte ggf. der Steuerberater wissen.