Fahrtkostenpauschale und Nutzungsentgelt - selbst getragene Kosten beim Dienstwagen

  • Hallo,

    so wie ich die Software verstanden habe, kann ich sowohl Nutzungsendgeld/selbst getragene Kosten beim Dienstwagen eintragen und die Fahrtkostenpauschale. Aus meiner Sicht macht dies ja auch Sinn, da wenn der Arbeitgeber die kosten komplett trägt ich die Pauschale ja auch bekomme und dies die Verringerung des Geldwertevorteils ist und keine Werbungskosten. Nun hab ich von meinem Finanzamt mitgeteilt bekommen das dies falsch wäre und die selbst getragenen Kosten mit der Pauschale abgedeckt sind. Da die TAX mir aber beides berechnet Frage ich mich ob dies nun ein Fehler in der Software ist oder ob das Finanzamt hier falsch liegt. Wäre jetzt davon ausgegangen, das mir TAX dies entsprechend meldet bei der Plausibilitätsprüfung, wenn es falsch wäre. Hab mir auch IV C 5 - S 2334/21/10004 :001 durchgelesen und käme damit zu der Schlußfolgerung, das TAX korrekt gerechnet hat.

    Daher ist es nun von TAX korrekt berechnet das beides möglich ist oder ein Fehler der Plausibilitätsprüfung?

    Schönen Abend Tez

    • Offizieller Beitrag

    so wie ich die Software verstanden habe, kann ich sowohl Nutzungsendgeld/selbst getragene Kosten beim Dienstwagen eintragen und die Fahrtkostenpauschale. Aus meiner Sicht macht dies ja auch Sinn, da wenn der Arbeitgeber die kosten komplett trägt ich die Pauschale ja auch bekomme und dies die Verringerung des Geldwertevorteils ist und keine Werbungskosten. Nun hab ich von meinem Finanzamt mitgeteilt bekommen das dies falsch wäre und die selbst getragenen Kosten mit der Pauschale abgedeckt sind.

    Ich verstehe noch nicht einmal, was Du damit meinst.

    Wo ich Dein Problem verorten würde, erläutert das Programm doch ganz genau und leitet es an:
    .

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Es geht um den Part Nutzungsentgelt /selbst getragene Kosten bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen. Da gehören die selbst getragenen Kosten doch rein so wie ich das verstehe und zusätzlich kann ich die normale Kilometerpauschale nutzen. Zumindest habe ich keine Meldung bekommen wegen der Plausibilität. Es geht ja nicht darum die komplette Besteuerung zu ändern sondern nur die Kosten hinzuzufügen um den Geldwerten Vorteil zu mindern.

    Das zweite Fenster sieht in TAX25 anders aus oder mir ist gerade nicht klar was ich machen muß um dies so anzuzeigen. Dein Screenshot ist ja von TAX26, wenn ich das richtig sehe

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    • Offizieller Beitrag

    ... und zusätzlich kann ich die normale Kilometerpauschale nutzen.

    Du meinst wohl die Entfernungspauschale Wohnung <-> 1 Tätigkeitsstätte. Die gibt es nur, wenn der AG auch die 0,003%-Regeölung bei Dir anwendet und versteuert.

    Das Programm gibt Dir doch wirklich alle Alternativen vor. Du musst nur Zeile für Zeile vorgehen und die Fragen zutreffend beantworten. Die bei Dir relevanten Tatbestände hast Du bisher an keiner Stelle genannt.

    • Offizieller Beitrag

    Hab mir auch IV C 5 - S 2334/21/10004 :001 durchgelesen ...

    Warum sagst Du nicht einfach "das BMF-Schreiben vom 03.03.2022"?

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


  • Guten Morgen,

    machen wir es einfach.

    Ich habe so wie ich es in der Software verstanden habe im Reiter Lohnsteuerbescheinigung im Bereich Nutzungsentgelt /selbst getragene Kosten bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen meine selbst getragenen Kosten eingetragen, sollte so ja korrekt sein. Dadurch wurde der Bruttolohn von der Software angepasst. Angaben zum Nuzungsentgeld habe ich dann auch eingetragen worum es sich handelt. Zusätzlich habe ich in den Werbungskosten die Entfernungspauschale eingetragen, so wie ich das auch früher mit eigenen Fahrzeug gemacht habe. Die 0,003% wurden vom Arbeitgeber angewendet.

    Jetzt habe ich von der Sachbearbeiterin gesagt bekommen das dies nicht korrekt wäre und die selbst getragenen Kosten durch die Entfernungspauschale schon abgedeckt wären. Da ich bisher bei der Software immer gute Resultate hatte bzgl. Plausibilitätsprüfung (bisher hat in den letzten Jahren die Software immer die Rückerstattung korrekt berechnet) wundert mich der Kommentar der Sachbearbeiterin und ich Frage mich ob die Prüfung nicht korrekt ist und ich wirklich nicht selbst getragenen Kosten + Entfernungspauschale angeben kann oder ob die Dame falsch liegt. Daher habe ich mich am Wochenende durch etwas mit dem Gerichtsurteil und dem BMF Schreiben, beschäftigt und bin der Meinung das die Software korrekt meine Steuer ausgerechnet hat, also Nutzungsentgeld + Entferungspauschale zur 1 Tätigkeitsstätte.

    Ich hoffe nun ist klar was ich meine?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich von der Sachbearbeiterin gesagt bekommen das dies nicht korrekt wäre und die selbst getragenen Kosten durch die Entfernungspauschale schon abgedeckt wären.

    Stimmt nicht, siehe BMF-Erlass. Das eine hat mit dem anderen so erst einmal rein gar nichts zu tun.

    Die Software leitet genau i.S.d. aktuellen Rechtslage an.

  • miwe4 21. April 2026 um 11:54

    Hat den Titel des Themas von „Fahrtkostenpauschale und Nutzungsentgeld/selbst getragene Kosten beim Dienstwagen“ zu „Fahrtkostenpauschale und Nutzungsentgelt - selbst getragene Kosten beim Dienstwagen“ geändert.
  • Ok, danke, das war dann denke ich alles was ich wissen wollte. Weil es hatte mich gewundert das die Software das zulässt und die Sachbearbeiterin sagt das wäre falsch. Gerade weil ich bisher immer mit der Plausibilitätsprüfung gut klar kam bei der Steuererklärung.

    Aber dann habe ich es auch in die richtigen Felder eingetragen? Nur schon mal vorab für die nächste Steuererklärung