Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Verständnisfrage zur Erfassung von Hausgeldzahlungen und WEG-Abrechnungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Tax 2026 Professional.
Das Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG ist mir bekannt. Bei der praktischen Umsetzung innerhalb der Software bin ich mir jedoch nicht ganz sicher, ob ich die Eingaben korrekt vornehme.
Sachverhalt:
- Hausgeldzahlungen (Vorauszahlungen laut Wirtschaftsplan aus 2024) 2025: 1.949,79 € → Abfluss in 2025
- Jahresabrechnung der WEG vom 03.03.2026: tatsächliche Kosten 2.081,56 €
- Daraus resultierende Nachzahlung: 131,77 € → Abfluss in 2026
Nach meinem Verständnis wären im Jahr 2025 ausschließlich die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen als Werbungskosten anzusetzen, während die Abrechnungsspitze erst im Jahr 2026 zu berücksichtigen ist.
In der Software ergibt sich für mich die Frage, wie dies am besten abzubilden ist, da die Eingabemaske offenbar auf eine vollständige Erfassung der Abrechnungspositionen ausgerichtet ist.
Meine Fragen:
- Ist es korrekt, für das jeweilige Steuerjahr ausschließlich die tatsächlich abgeflossenen Hausgeldzahlungen (gemäß Wirtschaftsplan des Vorjahres ??) zu erfassen?
- Wie und wo wird die Nachzahlung bzw. Erstattung aus der Jahresabrechnung innerhalb der Software korrekt berücksichtigt?
- Gibt es eine empfohlene Vorgehensweise oder eine spezielle Eingabemöglichkeit, um Vorauszahlungen und Abrechnungsspitzen sauber getrennt darzustellen?
- Die gleiche Problematik gilt sinngemäß für die Nachzahlung bzw. Erstattung an meinen Mieter
Aus meiner Sicht wäre eine alternative Eingabemöglichkeit sinnvoll, bei der getrennt erfasst werden können:
- laufende Hausgeldzahlungen (Vorauszahlungen)
- Nachzahlungen bzw. Erstattungen aus der Jahresabrechnung
- ggf. Erstattungen oder Nachzahlungen im Verhältnis zum Mieter
- sowie Abweichungen gegenüber der Hausverwaltung
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine kurze Erläuterung oder einen Hinweis zur optimalen Vorgehensweise.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Berserker