Hallo!
Meine Frau ist (Neu) Rentnerin, betreut 2 ältere Frauen (mit Pflegestufen) als "ehrenamtlich tätige Einzelperson", 10 Euro/Std. Aufwandsentschädigung, hat dafür 2025 €3120 erhalten.
Aufwandsentschädigung wird nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG erstattet. muss das in die Einkommensteuer, wenn ja - Wo?
Danke; J.