Renten und Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (unter Sonderausgaben)

  • Guten Tag,

    seit einem Jahr verwundert mich, dass die Summen der gezahlten gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen (unter "Sonderausgaben") doppelt so hoch sind, wie tatsächlich. Kann es sein, dass im Ordner "Renten" dort diese Beitragszahlungen bei automatisiertem Abruf per ELSTER bereits hinterlegt sind und daher nicht unter "Sonderausgaben - Gestzliche Kranken- und Pflegeversicherungen" nochmals eingegeben werden müssen? Wäre für einen Hinweis sehr dankbar, um dann in diesem Punkt den Einspruch zurück zu nehmen.:)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, natürlich werden die bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs (vorausgefüllte Erklärung) automatisch übernommen. Die werden dann doch sogar mit einem Dreick im blauen Kreis entsprechend gekennzeichnet. Das kann man doch ganz einfach sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Ansonsten könnte man doch auch einfach mal selber rechnen bzw. mit den Leistungsmitteilungen vergleichen.

  • Ja, aber der Bereich unter "Sonderausgaben - Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" war ja leer. Daher hatte ich diese manuell befüllt. Für michist nur wichtig zu wissen, ob der Eintrag unter "Renten" dass bereits dort berücksichtigt. Dann muss ich es nur aus dem Formular bei "Sonderausgaben - Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" entfernen und alles sollte gut sein!?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber der Bereich unter "Sonderausgaben - Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" war ja leer.

    Ja, natürlich werden die bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs (vorausgefüllte Erklärung) automatisch übernommen. Die werden dann doch sogar mit einem Dreick im blauen Kreis entsprechend gekennzeichnet. Das kann man doch ganz einfach sehen.

    Und dann ist da auch nichts leer, sondern man findet die Erläuterung:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Leider nicht in meinem Fall, sonst hätte ich die Daten der KKH nicht dort manuell eingegeben.

    Sie müssen ja dort sein, wenn Du den Bescheinigungsabruf getätigt hast und die abgerufenen Daten natürlich auch übernommen hast.

    Liegt evtl. ein technisches Problem in der Funktionalität des Steuerprogramms vor?

    Definitiv nicht, denn ich habe die Datei vor dem Abruf neu erstellt und erstmalig abgerufen. Alles richtig und wie erwartet. Definitiv eiin Anwenderfehler.

    seit einem Jahr verwundert mich, dass die Summen der gezahlten gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen (unter "Sonderausgaben") doppelt so hoch sind, wie tatsächlich.

    Somit müssen sie ja abgerufen und hinterlegt worden sein, sondern hätte Deine erneute Eingabe ja nicht zu doppelten Beträgen geführt.