Auszahlung Urlaub nach Entfristung EU-Rente

  • Hallo,

    ich bin seit 2013 auf zwei bzw. drei Jahre befristet EU-Berentet gewesen. Seit dem 01.01.2026 jetzt dauerhaft (EU) mit nun mehr 61 Jahren. Mein AG (öff.Dienst) teilte mir dann nebs Auflösung des Arbeitsvertrages mit, das ich noch 40 Tage Resturlaub habe und er mir diese auszahlen werde. Ein mittlerer vierstelliger Betrag.

    Dieser wurde mir dann auch prompt ohne jeglichen Abzüge angewiesen. Begründung für keine Abzüge, das ich ja in 2025 sonst kein Einkommen erzielt hätte. Jetzt habe ich das ganze gemäß der Lohnsteuerbescheinigung neben meinen Renten in Tax übertragen und natürlich meckert Tax mit einem fetten Ausrufezeichen, da keinerlei Abzüge vorhanden sind. Er rechnet zwar durch aber vom Programm dürfte ja lediglich die nicht abgeführte Lohnsteuer angerechnet worden sein.

    Klar bin ich jetzt ziemlich spezifisch mit meiner Konstellation sein aber hat vielleicht jemand einen Tipp wie ich zu korrekten Berechnung kommen könnte bevor mir das Finanzamt die Zahlen um um die Ohren schlägt?

    Die letzten Jahren musste ich regelmäßig zwischen 150,00 und 350,00 EUR nachzahlen aufgrund meiner EU-Rente, Witwen -und Betriebsrente.

    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Er rechnet zwar durch aber vom Programm dürfte ja lediglich die nicht abgeführte Lohnsteuer angerechnet worden sein.

    Das Programm rechnet, was in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist. Somit rechnet es natürlich auch keine Lohnsteuer an.

    Klar bin ich jetzt ziemlich spezifisch mit meiner Konstellation sein aber hat vielleicht jemand einen Tipp wie ich zu korrekten Berechnung kommen könnte bevor mir das Finanzamt die Zahlen um um die Ohren schlägt?

    Indem Du dem Programm sagst, dass die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung nach nochmaliger Prüfung zutreffend sind. Also ein Klick ins sicherlich angebotene Kästchen.

  • Er rechnet definitiv was . Sorry. Habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt.


    Ohne die Eingabe der Urlaubsauszahlung stehe ich bei einer Rückzahlung i.H.v. 312,00 EUR. Mit der eingegebenen Zahlung bei einer Rückzahlung i.H.v. 1638,00 EUR.

    Leider bin ich zu sehr Laie in der Thematik. Deswegen ja Tax :)


    Das ich nachzahlen muss und auch werde ist mir klar aber ich hätte gerne eine ungefähre Höhe gehabt. Auf die Urlaubsabgeltung fallen dann doch bestimmt Sozialabgaben an oder sind die in der Differenz meiner Nachzahlung bereits enthalten?

  • habe mal einen Brutto Netto Rechner konsultiert. Das käme tatsächlich in etwa hin. Der sagt 1393,91 EUR Lohnsteuer was mit Tax übereinstimmt und 1379,71 EUR Sozialabgaben.

    Die Sozialabgaben werden in Tax mangels Angaben der Lohnsteuerbescheinigung nicht angezeigt aber dann im Bescheid vom Finanzamt?

    Werden vielleicht solche "Nachzahlungen" steuerlich anders sprich günstiger veranschlagt?

    • Offizieller Beitrag

    Ohne die Eingabe der Urlaubsauszahlung stehe ich bei einer Rückzahlung i.H.v. 312,00 EUR. Mit der eingegebenen Zahlung bei einer Rückzahlung i.H.v. 1638,00 EUR.

    Du kannst keine Steuer zurückbekommen, die Du gar nicht gezahlt hast. Bei keiner einbehaltenen Lohnsteuer sollte sich die zu leistende Nachzahlung erfahrungsgemäß erhöhen.

    habe mal einen Brutto Netto Rechner konsultiert. Das käme tatsächlich in etwa hin. Der sagt 1393,91 EUR Lohnsteuer was mit Tax übereinstimmt und 1379,71 EUR Sozialabgaben.

    Was soll ein Brutto-Netto-Rechner da bringen? Es ist nichts einbehalten und da ändert der auch nichts dran.

    ... und 1379,71 EUR Sozialabgaben.

    Die Sozialabgaben werden in Tax mangels Angaben der Lohnsteuerbescheinigung nicht angezeigt aber dann im Bescheid vom Finanzamt?

    Die hätte Dein AG ggf. einbehalten müssen. Das solltest Du mit den entsprechenden Kassen klären. Das Finanzamt jedenfalls behält keine Sozialabgaben ein. Da bist Du am Zug.

    Werden vielleicht solche "Nachzahlungen" steuerlich anders sprich günstiger veranschlagt?

    Ermäßigt besteuert werden können allenfalls zusammengeballte Beträge, also Nachzahlungen für mehrere Jahre. Das kannst nur Du prüfen. Dein AG jedenfalls hätte das in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen müssen. Ggf. musst Du einen entsprechenden Antrag mit zugehörigen Nachweisen stellen. Das erklärt dir aber alles auch das Programm, wenn Du in dieser Zeile der Eingabemaske bist.