Aufwandsentschädigung und Übungsleiterpauschale für ehrenamtl. Feuerwehr

  • Hallo,

    ich bin in einer Führungsposition (ehrenamtl.) bei der freiwilligen Feuerwehr und bekomme eine Summe >6000 €. Diese setzt sich zusammen aus einer Aufwandsentschädigung und einer Übungsleiterpauschale. Laut Verband der Feuerwehren NRW ist es zulässig (und auch gerichtlich entschieden), dass ich jeweils 3000,- € steuerfrei geltend machen kann. Wie trage ich das in meiner Steuererklärung ein?

  • ich bin in einer Führungsposition (ehrenamtl.) bei der freiwilligen Feuerwehr und bekomme eine Summe >6000 €. Diese setzt sich zusammen aus einer Aufwandsentschädigung und einer Übungsleiterpauschale. Laut Verband der Feuerwehren NRW ist es zulässig (und auch gerichtlich entschieden), dass ich jeweils 3000,- € steuerfrei geltend machen kann. Wie trage ich das in meiner Steuererklärung ein?

    Gib mal "Übungsleiterpauschale" in die Hilfe oben rechts ein, dann wirst du direkt in die Erfassungsmaske geleitet.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Verband der Feuerwehren NRW ist es zulässig (und auch gerichtlich entschieden), dass ich jeweils 3000,- € steuerfrei geltend machen kann.

    ?(

    Du solltest dann hier aber auch deutlich sagen, dass es neben §§ 3 Nr. 26, 26a EStG um den § 3 Nr. 12 EStG geht, bei dem ganz andere gesetzliche Voraussetzungen gelten.