Hallo, ich bin dabei, die Feststellungserklärung einer UG & Co. KG auszufüllen. Bei den Angaben zu den Beteiligten gibt es zwei neue Fragen (im Vergleich zu 2024), wenn es um die Komplementärin der UG & Co. KG geht. Die Komplementärin ist eine UG, die selbst keine Anteile der UG & Co. KG hält.
Die Fragen lauten "Anteil der an der Gesellschaft / Gemeinschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Körperschaften oder optierenden Gesellschaften".
Die Hilfe sagt dazu: "Gemeint sind hier die unmittelbar oder mittelbar beteiligten Körperschaften nach § 1 Abs. 1 KStG oder nach § 1a KStG."
Da die UG als Komplementärin keine Anteile der UG & Co. KG hält, würde ich hier 0,0% eintragen. Die Software weist das als Fehler zurück.
Was soll ich statt dessen eintragen?
Danke im Voraus für jeden Tipp!