Liebe Experten,
ich berechne gerade für einen Verwandten den zu zahlenden Riestersparbeitrag für kommendes Jahr (2026).
Dafür wird ja das Bruttoarbeitsentgelt des Vorvorjahres (2024) zugrundegelegt.
Beim Vergleichen des Bruttoarbeitsentgeltes mit dem Bruttoarbeitslohn lt. Lohnsteuerbescheinigung ist mir eine Differenz von über 30.000 Euro aufgefallen (vgl. Anlagen).
Kann das sein?