Die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Arbeitszimmers sind gegeben. Mein Problem ist wie folgt: Die Wohnung in der sich das ausschließlich von mir benutzte Arbeitszimmer befindet ist gemietet. Die Mietkosten und Nebenkosten der Wohnung werden von mir und meiner nichtehelichen Mitbewohnerin je zur Hälfte bezahlt. Somit dürfen meines Erachtens auch nur hälftige Miet- und Nebenkosten eingetragen werden. In TAX können zwar die Miet- und Nebenkosten eingetragen werden. Ich vermisse allerdings die Möglichkeit zur Eingabe der Gesamtkostenaufteilung bei anteiliger Übernahme der Mitbewohnerin (Freundin)! Es is in TAX lediglich unter "Nutzung des Arbeitszimmers" eine Aufteilungsmöglichkeit vorhanden, was in meinem Fall nicht vorhanden ist.