Lässt sich eine bereits abgegebene Steuererklärung korrigieren?

  • Guten Morgen,

    ich habe kürzlich unsere Einkommenssteuererklärung über Elster abgeschickt. Hierbei ist eine Eingabe zur Kleinunternehmerregelung fehlerhaft erfolgt. Das Finanzamt teilte mir mit, ich solle schnellstmöglich eine zweite, quasi korrigierte Erklärung einreichen. So weit so gut.

    Nun möchte ich gerne am Ehesten meine bereits erstellte Erklärung in TAX25 aufrufen, abändern und korrigiert absenden. Eigentlich brauche ich lediglich die Angabe als Kleinunternehmer entfernen oder ändern, finde diese Option aber irgendwie nicht in der aufgerufenen Erklärung in TAX wieder. Vielleicht liegt es daran, dass die Erklärung ja schon über ELSTER versandt wurde.

    Hat jemand einen Tipp für mich? Zur Not könnte ich eine weitere Erklärung neu öffnen. Kann ich da aber über Umwege so tun, als ob die aktuelle Erklärung eine Vorjahreserklärung wäre? Über eine Umbenennung der gesicherten Datei zum Beispiel?

    Vielen lieben Dank!

  • redlcux 30. September 2025 um 06:57

    Hat den Titel des Themas von „Lässt sich eine bereits Abgegebene Steuererklärung korrigieren?“ zu „Lässt sich eine bereits abgegebene Steuererklärung korrigieren?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht liegt es daran, dass die Erklärung ja schon über ELSTER versandt wurde.

    Das ist nicht das Problem. Du kannst versenden, so oft Du möchtest, denn das FA nimmt die zuletzt übersendeten Daten.

    Wenn Du die USt-Pflicht in Kleinunternehmer änderst, musst Du die gesamte EÜR dazu neu erstellen. Das sagt Dir das Programm aber auch in dem Moment, in dem Du das geänderte Kästchen zur USt bestätigst.

  • Hi miwe4,

    vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Das hilft mir schon mal ein Stück weiter. Bei mir ist es genau andersherum. Ich bin bislang immer unter der Kleinunternehmerregelung gelaufen, überschreite jetzt die Umsatzgrenze, sodass ich regulär USt-pflichtig wäre. Da ich aber das nicht in der Einkommenssteuererklärung beachtet habe, ist dort noch "Kleinunternehmerregelung" markiert, was ich rückgängig machen muss. Ich finde aber das Feld dazu nicht mehr. Weißt du, wo ich das finde? Danke an dich schon mal für deine Mühe!


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Da Du nicht schreibst, wie Du Deine EÜR erstellst, muss man raten. Da Du aber von der ESt-Erklärung sprichst, unterstelle ich mal die vereinfachte EÜR in deren Modul:

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