Frage zur Buchung von Büromöbeln/-zubehör (SKR03, Einzelunternehmen, §19 UStG aktuell angewendet)

  • Hallo zusammen,


    ich bin Einzelunternehmer (gewerblich tätig) und wende aktuell die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG an (keine Vorsteuerabzugsberechtigung).

    Ich habe folgende Büroeinrichtungsteile bestellt und möchte wissen, ob meine Zuordnung zu den SKR03-Konten sowie die geplante Sofortabschreibung korrekt ist – oder ob ihr da andere Empfehlungen habt:


    Folgende Gegenstände wurden angeschafft:

    1. Docking Station – 35,71 € brutto

      → Geplant: 4930 Bürobedarf an Bank


    2. Monitorhalterung – 43,85 € brutto

      → Geplant: SKR03 4930 Bürobedarf an Bank


    3. 2x Monitore – 278,30 € brutto (2x 139,15 €)

      → Geplant: SKR03 4930 Bürobedarf an Bank


    4. Tischgestell – 198,88 € brutto

      → Geplant: SKR03 4855 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank


    5. Tischplatte – 242,44 € brutto

      → Geplant: SKR03 4855 Geringwertige Wirtschaftsgüter an Bank


    Meine Fragen:


    1. Ist es korrekt, Dockingstation, Halterung und Monitore unter 4930 zu buchen?

    2. Ist es bei Tischgestell + Platte zulässig, das einzeln als GWG zu behandeln und sofort abzuschreiben?

    3. Muss ich für 4. und 5. ein Anlagenverzeichnis erstellen? Wenn ja, genügt eine Excel-Liste?


    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe doch bereits in Deinem anderen Thread zu Deinem Hinweis geschrieben:

    ... und arbeite mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Tool BuchhaltungsButler.

    Dann solltest Du Deine Fragen zu der Software im entsprechendem Forum dieses Anbieters stellen, sofern es eines gibt. Hier im Anwenderforum wird nur Hilfe zur Selbsthilfe für tax von Buhl geleistet.

    Eine Steuerberatung ist dem Forum nicht gestattet.

  • miwe4 15. Juli 2025 um 11:41

    Hat das Thema geschlossen.