Kleinunternehmer + EÜR – reicht Zahlungseingang ohne Debitoren-/Kreditorenkonten aus

  • Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG und arbeite mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Tool BuchhaltungsButler.


    Ich habe festgestellt, dass ich die EÜR-Auswertung nur nutzen kann, wenn ich die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung deaktiviere.


    Das bedeutet: Ich kann dann nicht mehr gegen Kunden oder Lieferanten buchen, sondern nur pauschal bei Zahlung.


    Frage an die Community:

    Ist das buchhalterisch korrekt, wenn ich bei der EÜR nur den tatsächlichen Zahlungseingang/-ausgang buche

    – also ohne separate Rechnungseingangsbuchung, ohne Debitoren/Kreditoren?


    Mir geht es um eine saubere Lösung für Kleinunternehmer, ohne die EÜR-Funktion im Tool zu verlieren.


    Vielen Dank für euren Input!

    • Offizieller Beitrag

    arbeite mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Tool BuchhaltungsButler

    Dann solltest Du Deine Fragen zu der Software im entsprechendem Forum dieses Anbieters stellen, sofern es eines gibt. Hier im Anwenderforum wird nur Hilfe zur Selbsthilfe für tax von Buhl geleistet.

  • miwe4 11. Juli 2025 um 15:56

    Hat das Thema geschlossen.