Wird der Freibetrag i. H. v. 24.500 € bei der Gewerbesteuer für Einzelunternehmen in der Steuersoftware (ich verwende Tax 2025 Professional von Buhl) automatisch berücksichtigt, oder muss ich diesen z.B. manuell unter „von der Gewerbesteuer befreite Anteile am Gewinn aus Gewerbebetrieb“ eintragen?
Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen in Tax 2025 Professional automatische Berücksichtigung?
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Freelancer -
9. Juli 2025 um 17:15 -
Geschlossen
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- Offizieller Beitrag
Wird der Freibetrag i. H. v. 24.500 € bei der Gewerbesteuer für Einzelunternehmen in der Steuersoftware (ich verwende Tax 2025 Professional von Buhl) automatisch berücksichtigt
Ja, aber das siehst Du doch nach Deinen Eingaben auch direkt.
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Meinst du, dass wird dirket in der Nachzahlung berücksichtigt?
Ja, aber das siehst Du doch nach Deinen Eingaben auch direkt.
Und
Gilt es auch für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer? Da muss ich doch nur in der ESt-Erklärung angeben, dass ich Gewerbesteuer zahle. Dann wird es automatisch angerechnet ?
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Gilt es auch für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer? Da muss ich doch nur in der ESt-Erklärung angeben, dass ich Gewerbesteuer zahle. Dann wird es automatisch angerechnet ?
Normalerweise ja, aber man kann es auch in der Anlage G oder S nachsehen. Üblicherweise hat diese nicht so viele Einträge bei normalen Gewerben.
Die Fragte ist hier allerdings, wo die Anlage EÜR abgegeben wird, also über die ESt-Erklärung oder eigenständig über die Gewinnermittlung.
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Ich wollte die Daten in die EÜR in der ESt-Erklärung eintragen und abgeben elektronisch.
Eine Gewinnermittlung hatte ich nicht vor, weil ich dachte die ESt-Erklärung plus EÜR ist ausreichend.
Man kann also nach der Eingabe anhand der Berechnung der Nachzahlung bzw. Erstattung sehen, ob die Anrechnung und der Freibetrag systemseitig berücksichtigt wurde?
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Ich wollte die Daten in die EÜR in der ESt-Erklärung eintragen und abgeben elektronisch.
Eine Gewinnermittlung hatte ich nicht vor, weil ich dachte die ESt-Erklärung plus EÜR ist ausreichend.
Ja, aber man kann auch mit dem Modul Gewinnermittlung aus der Buchführung heraus eine EÜR erzeugen und unabhängig von der ESt-Erklärung abgeben, deswegen frage ich. Dein Weg ist natürlich auch in Ordnung und der einfachere, wenn man keine Buchführung haben möchte oder diese anders vornimmt, allerdings muss man hier dabei dann den Gewerbesteuerabzug manuell eintragen. tax kann leider nicht wissen, wie hoch der ist.
Bei der Erfassung des Betriebes gibt es "Steuerermäßigung bei Einkunften aus Gewerbebetrieb". Wenn dort die Gewerbesteuerpflicht bejaht wird und der ermittelte Messbetrag eingetragen ist, wird dieser entsprechend berücksicht. Die Angaben stehen bei der Anlage G in Zeilen 49 und 50.
Wie erstellst du denn die Gewerbesteuererklärung?
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Ja, aber man kann auch mit dem Modul Gewinnermittlung aus der Buchführung heraus eine EÜR erzeugen und unabhängig von der ESt-Erklärung abgeben, deswegen frage ich. Dein Weg ist natürlich auch in Ordnung und der einfachere, wenn man keine Buchführung haben möchte oder diese anders vornimmt, allerdings muss man hier dabei dann den Gewerbesteuerabzug manuell eintragen. tax kann leider nicht wissen, wie hoch der ist.
Bei der Erfassung des Betriebes gibt es "Steuerermäßigung bei Einkunften aus Gewerbebetrieb". Wenn dort die Gewerbesteuerpflicht bejaht wird und der ermittelte Messbetrag eingetragen ist, wird dieser entsprechend berücksicht. Die Angaben stehen bei der Anlage G in Zeilen 49 und 50.
Wie erstellst du denn die Gewerbesteuererklärung?
1. Kurz zu mir:
bin seit 1.6.24 Einzelunternehmer u. wende die Kleinunternehmerregelung an.
Da die ESt-Erklärung u.a. die Anlage G und die Anlage EÜR beinhaltet, reicht das doch aus? Die GewSt mache ich separat in der Software.
2. Zur Gewinnermittlung bzw. Mini-Buchhaltungstool:
Diese verwende ich nicht, weil ich BuchhaltungsButler verwenden. Die ermöglichen auch einen GPDU-Export. Finde dieses Tool bislang am besten auf dem Markt.
3. Zur Anrechnung bzw. ESt-Erklärung:
Ja, genau bei "Steuerermäßigung bei Einkunften aus Gewerbebetrieb" gebe ich an, dass ich Gewerbesteuer bezahlt habe. Daneben trage ich die den Messbetrag und die Gewerbesteuer ein. Meinst du das mit manuell eintragen, also das die Software die Daten aus GewSt nicht automatisch in die ESt überträgt.
4. Zur Gewerbesteuererklärung:
Ich erstelle diese Erklärung auch über Tax Professional. Dazu gibt es ja einen eigenen Programm.
5. Abgabe:
Ich habe also am ende des Tages zwei Erklärungen (ESt+GewSt), die ich nacheinander elektronisch per Elster-Zertifikat übermittle.
Ich habe noch keine Möglichkeit gefunden, die zusammen zeitgleich abzugeben. Aber das ist ok für mich.
Passt das so wie ich unterwegs bin? -
1. Kurz zu mir:
bin seit 1.6.24 Einzelunternehmer u. wende die Kleinunternehmerregelung an.
Da die ESt-Erklärung u.a. die Anlage G und die Anlage EÜR beinhaltet, reicht das doch aus? Die GewSt mache ich separat in der Software.Ich bin ein wenig verwirrt - Kleinunternehmerregelung und direkt im Jahr der Gründung fällt Gewerbesteuer an? Das geht doch fast gar nicht, wenn man nicht die Umsatzgrenzen direkt im Gründungsjahr sprengt.
2. Zur Gewinnermittlung bzw. Mini-Buchhaltungstool:
Diese verwende ich nicht, weil ich BuchhaltungsButler verwenden. Die ermöglichen auch einen GPDU-Export. Finde dieses Tool bislang am besten auf dem Markt.Ist auch eben "nur" eine Gewinnermittlung und keine komplette FiBu. Am Rande: Der GDPdU-Export geht damit dennoch.
3. Zur Anrechnung bzw. ESt-Erklärung:
Ja, genau bei "Steuerermäßigung bei Einkunften aus Gewerbebetrieb" gebe ich an, dass ich Gewerbesteuer bezahlt habe. Daneben trage ich die den Messbetrag und die Gewerbesteuer ein. Meinst du das mit manuell eintragen, also das die Software die Daten aus GewSt nicht automatisch in die ESt überträgt.Genau das meine ich.
5. Abgabe:
Ich habe also am ende des Tages zwei Erklärungen (ESt+GewSt), die ich nacheinander elektronisch per Elster-Zertifikat übermittle.
Ich habe noch keine Möglichkeit gefunden, die zusammen zeitgleich abzugeben. Aber das ist ok für mich.Du könntest den Elster-Stapel benutzen. Aber 2 Einzeleingaben bringen jetzt auch keinen um

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Ich bin ein wenig verwirrt - Kleinunternehmerregelung und direkt im Jahr der Gründung fällt Gewerbesteuer an? Das geht doch fast gar nicht, wenn man nicht die Umsatzgrenzen direkt im Gründungsjahr sprengt.
Ist auch eben "nur" eine Gewinnermittlung und keine komplette FiBu. Am Rande: Der GDPdU-Export geht damit dennoch.
Genau das meine ich.
Du könntest den Elster-Stapel benutzen. Aber 2 Einzeleingaben bringen jetzt auch keinen um

Ich gebe die GewSt-Erklärung 2024 im Gründungsjahr freiwillig ab, um einfach schon mal die Erfahrung mit den Themen rundum Anrechnung mal gemacht zu haben.
Im Jahr 2024 liege ich mit dem Umsatz unter 25.000€ und im Jahr 2025 über 25.000€ aber unter 100.000€.
Daher bin ich ab 2026 Umsatzsteuerpflichtig.
Über Tipps bezüglich des Übergangs von Kleinunternehmer zum Regelbesteuerer wäre ich euch sehr dankbar.
Was ich in 2025 vor habe:
- UST-ID beantragen
- Finanzamt mitteilen, ob Soll oder Ist Besteuerung
- UST-Erklärung einlesen
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- Offizieller Beitrag
Hier sollte mit Steuerberatung dann aber mal Schluss sein, da dies ausschließlich den steuerberatenden berufen gestattet ist. Das Forum jedenfalls darf dies nicht leisten. Und mit Programmbedienung hat das nun wirklich auch nichts mehr zu tun.
Ansonsten empfehle ich das Handbuch zur Software bzw. den Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
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miwe4
9. Juli 2025 um 22:58 Hat das Thema geschlossen.