Wo trage ich in der Einkommenssteuererklärung (TAX) des Kindes die übernommenen Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung ein - damit diese nicht doppelt berücksichtig werden. Kind studiert dual.
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übernommene Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung (Kind mit Anspruch auf Kindergeld)
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- Offizieller Beitrag
Bei wem sollen sie denn berücksichtigt werden?

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berücksichtigt sollen sie bei den Eltern .... beim Kind nicht. Wie kann ich eintragen, dass si beim Kind nicht berücksichtig werden
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- Offizieller Beitrag
Beim Kind manuell löschen und eine entsprechende Erläuterung zum Sachverhalt in den ergänzenden Angaben zur Erklärung anbringen.