Unterhalt an bedürftige Personen im Ausland, hier Werbungskostenpauschale

  • Sachverhalt:

    Bei der Erfassung von eigenen Einkünften unterhaltsberechtigter Personen im Ausland zieht TAX 2025 die deutsche Werbungskostenpauschale in Höhe von 1230,- EUR automatisch als "vorteilhafter" ab. M.E. ist dies jedoch nicht richtig, da das angegebene Einkommen ja keiner deutschen Steuerpflicht unterliegt. Die Angabe zum Einkommen der unterstützungsberechtigten Person dient insofern ja lediglich zum "Gegenrechnen" mit Blick auf den Ländergruppenspezifischen Höchstbetrag.

    Der Haushalt in dem die unterhaltsberechtigte Person lebt, ist natürlich korrekt mit der passenden Ländergruppenzuordnung angelegt.

    Ich könnte jetzt natürlich das tatsächliche Einkommen fiktiv um den von TAX angesetzten Werbungskostenpauschbetrag erhöhen aber das kann es ja eigentlich nicht sein.

    Danke vorab für Euren Rat und Eure Unterstützung!

    3 Mal editiert, zuletzt von diogenes (15. Juni 2025 um 10:28) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • miwe4

    Vielen Dank für Deine Einschätzung. Allerdings, "nach deutschem Recht" gilt eben auch, dass die anerkennungsfähigen Unterhaltsleistungen in der, hier maßgeblichen Ländergruppe 4, nur 25% des Satzes betragen, den ich für einen Unterhaltsberechtigten in Deutschland absetzen könnte.

    Das basiert natürlich auf der Annahme geringerer Lebenshaltungskosten (wie weit die Annahme realistisch ist, ist eine andere Frage). Da passt es für mich dann nicht wirklich ins Bild, wenn die Werbungskostenpauschale, aka Arbeitnehmer-Pauschbetrag, genauso hoch wie in Deutschland sein soll.

    Was mich auch stutzig macht (und insofern einen Software-Bug vermuten lässt), es wird nach einer "Steueridentifikationsnummer" gefragt, die es natürlich nicht gibt (die ausländische Steuernummer kann ja wohl nicht gemeint sein).

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings, "nach deutschem Recht" gilt eben auch, dass die anerkennungsfähigen Unterhaltsleistungen in der, hier maßgeblichen Ländergruppe 4, nur 25% des Satzes betragen, den ich für einen Unterhaltsberechtigten in Deutschland absetzen könnte

    Die Ländergruppeneinteilung hat doch rein gar nichts mit der Berechnung der schädlichen eigenen Einkünfte und/oder Bezüge zu tun. Weshalb ja auch alles nach amtlichem Umrechnungskurs in Euro umzurechnen ist.

    Was mich auch stutzig macht (und insofern einen Software-Bug vermuten lässt), es wird nach einer "Steueridentifikationsnummer" gefragt, die es natürlich nicht gibt (die ausländische Steuernummer kann ja wohl nicht gemeint sein).

    Anstatt immer gleich von einem Bug zu sprechen, sollte man vielleicht erst einmal die Erläuterungen der Software dazu lesen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.