Sachverhalt:
Bei der Erfassung von eigenen Einkünften unterhaltsberechtigter Personen im Ausland zieht TAX 2025 die deutsche Werbungskostenpauschale in Höhe von 1230,- EUR automatisch als "vorteilhafter" ab. M.E. ist dies jedoch nicht richtig, da das angegebene Einkommen ja keiner deutschen Steuerpflicht unterliegt. Die Angabe zum Einkommen der unterstützungsberechtigten Person dient insofern ja lediglich zum "Gegenrechnen" mit Blick auf den Ländergruppenspezifischen Höchstbetrag.
Der Haushalt in dem die unterhaltsberechtigte Person lebt, ist natürlich korrekt mit der passenden Ländergruppenzuordnung angelegt.
Ich könnte jetzt natürlich das tatsächliche Einkommen fiktiv um den von TAX angesetzten Werbungskostenpauschbetrag erhöhen aber das kann es ja eigentlich nicht sein.
Danke vorab für Euren Rat und Eure Unterstützung!