Rente aus Kanada

  • Mein Bekannter ist kanadischer Staatsbürger und lebt in Deutschland. Er bezieht kanadische Altersrente, von der zuvor die darauf entfallende kanadische Steuer abgezogen wurde. Lt DBA mit Kanada (Art 18) kann nach meinem Verständnis sowohl das Freistellungsverfahren als auch das Anrechnungsverfahren gewählt werden. Das zuständige Finanzamt hat im letzten Bescheid das Anrechnungsverfahren angewendet. Dazu wurde die kanadische Steuer auf die inlandische Steuer angerechnet, allerdings nicht mit dem vollen Betrag. Ist dies zwingend? Oder kann auch wie oben erwähnt die Freistellungsmethode angewendet werden?

    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Du bzw.Dein Bekannter solltest sich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

    Auch Du selber solltest überlegen, ob Dir eine steuerliche Hilfeleistung überhaupt gestattet ist (§ 15 AO).

  • miwe4 11. Juni 2025 um 17:57

    Hat das Thema geschlossen.