Einmalzahlung bAV Pensionskasse - falsche Steuerberechnung und unsinnige Vorauszahlung prognostiziert

  • Die Auszahlung der bAV Pensionskasse als Einmalzahlung führt in tax2025 zu falschen Berechnungen:

    Die Berechnung der Steuern wurde offensichtlich ohne Berücksichtigung der Fünftel-Regel für Einmalzahlungen durchgeführt.
    Dies kann leider (noch) richtig sein, da eine Entscheidung bezüglich der Atypik bzw. der Steuergerechtigkeit für solche Fälle durch den BFH noch aussteht.

    Was aber für meinen Begriff völlig falsch berechnet wurde, ist die Steuervorauszahlung für 2025.

    Der elektronisch übermittelte Bescheid enthält als Bezugszeitraum genau einen Tag: 01.05.2024 bis 01.05.2024. Die Einmalzahlung sollte also keine Auswirkung auf die Steuervorauszahlung haben.

    Im Programm wurde der Bezugszeitraum offensichtlich nicht berücksichtigt, sodass die berechnete Steuervorauszahlung mit fast 23.000 Euro fast die Hälfte der beiden Renten betragen würde.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt tatsächlich solch abstruse Forderungen stellen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Die Berechnung der Steuern wurde offensichtlich ohne Berücksichtigung der Fünftel-Regel für Einmalzahlungen durchgeführt.
    Dies kann leider (noch) richtig sein, da eine Entscheidung bezüglich der Atypik bzw. der Steuergerechtigkeit für solche Fälle durch den BFH noch aussteht.

    Was wurde denn wo in welchem Programmteil eingetragen? Im Übrigen rechnet das Programm immer nach den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen. Warum sollten da Urteile berücksichtigt werden, die ggf. in Revisionsverfahren wieder verworfen werden?

    Deshalb gibt es ja auch den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung), in dem dieselben Werte übernommen werden, die auch dem FA vorliegen und von diesem berücksichtigt werden.

    Was aber für meinen Begriff völlig falsch berechnet wurde, ist die Steuervorauszahlung für 2025.

    Der elektronisch übermittelte Bescheid enthält als Bezugszeitraum genau einen Tag: 01.05.2024 bis 01.05.2024. Die Einmalzahlung sollte also keine Auswirkung auf die Steuervorauszahlung haben.

    Selbst die Software der Finanzverwaltung macht dies so, wenn da nicht der Bearbeiter insoweit manuell eingreift. Da schreibt man in den ergänzenden Angaben zur Erklärung einen kurzen Satz rein, der auf diese Problematik hinweist.