Fahrtkostenzuschuss

  • Es liegen 2 Arbeitsverhältnisse vor!

    Bei beiden sollen Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden. Beim 2. Arbeitsverhältniss werden auf der LSt-Bescheinigung vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte bescheinigt. Zudem wird hier nach §3Nr. 26 der Übungsleiter-Fb berücksichtigt und nur der stpfl. Teil bescheinigt.

    Wenn ich nun beim 2. Arbeitsverhältniss keine Werbungskosten eintrage, wird der Zuschuss vom 2. Arbeitsverhältniss automatisch beim 1. Arbeitsverhältniss abgezogen.

    Das kann doch nicht richtig sein!

    Wie kann ich das vermeiden?

    • Offizieller Beitrag

    Das kann doch nicht richtig sein!

    Doch, das ist es. Woher soll das Programm erkennen, wofür der steuerfreie AG-Zuschuss gedacht ist. Zudem wird ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei fehlendem WK-Eintrag auch eine Nachversteuerung möglich wäre.

    Wie kann ich das vermeiden?

    Fein alle entstandenen WK eintragen.

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Das der AG-Zuschuss zu den Fahrten bereits pauschal versteuert wurde, ist also unerheblich?

    Ist denn die Eintragung aller WK tatsächlich erforderlich? Es hat doch eigentlich keine Auswirkung, da doch der Ü-Leiter Fb auch von den Aufwendungen abzuziehen ist. Es verbleiben dadurch doch keine abzugsfähigen WK für das 2. Beschäftigungsverhältnis.

    Wo müsste ich dann den berücksichtigten Ü-Leiter FB eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Ist denn die Eintragung aller WK tatsächlich erforderlich?

    ... alle entstandenen WK eintragen.

    Die Kosten dürfen natürlich nicht mit der Tätigkeit i.S.d. §§ 3 26,26a EStG in Zusammenhang stehen.

    Wo müsste ich dann den berücksichtigten Ü-Leiter FB eintragen?

    Zudem wird hier nach §3Nr. 26 der Übungsleiter-Fb berücksichtigt und nur der stpfl. Teil bescheinigt.

    Anlage S wird alles abgefragt, einschließlich etwaiger Ausgaben in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit (Betriebsausgaben).