Es liegen 2 Arbeitsverhältnisse vor!
Bei beiden sollen Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden. Beim 2. Arbeitsverhältniss werden auf der LSt-Bescheinigung vom Arbeitgeber pauschal versteuerte Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohung und Arbeitsstätte bescheinigt. Zudem wird hier nach §3Nr. 26 der Übungsleiter-Fb berücksichtigt und nur der stpfl. Teil bescheinigt.
Wenn ich nun beim 2. Arbeitsverhältniss keine Werbungskosten eintrage, wird der Zuschuss vom 2. Arbeitsverhältniss automatisch beim 1. Arbeitsverhältniss abgezogen.
Das kann doch nicht richtig sein!
Wie kann ich das vermeiden?