Seit drei Monaten keine Reaktion des Finanzamts auf abgegebene Einkommensteuererklärung.

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Verlauf des abgegebenen Steuerbescheid, mit dem TAX Steuerprogramm. Der Bescheid wurde dem Finanzamt am 10.02.2025 übermittelt. Übermittlungsrückmeldung seitens der Software war erfolgt.

    Wie lange ist eure Einschätzung über die Bearbeitung eines ganz normalen Antrags. Bis heute, 07.05.2025, habe ich nämlich noch keine Meldung vom Finanzamt, dass mein Antrag bearbeitet wurde. Mein Finanzamt ist in NRW.

    Gruß

    Dietmar

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Verlauf des abgegebenen Steuerbescheid, mit dem TAX Steuerprogramm. Der Bescheid wurde dem Finanzamt am 10.02.2025 übermittelt. Übermittlungsrückmeldung seitens der Software war erfolgt.

    Wie lange ist eure Einschätzung über die Bearbeitung eines ganz normalen Antrags. Bis heute, 07.05.2025, habe ich nämlich noch keine Meldung vom Finanzamt, dass mein Antrag bearbeitet wurde. Mein Finanzamt ist in NRW.

    Das kann man kaum verallgemeinern.

    Im Zweifelsfall einfach beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Üblicherweise bekommt man darüber Aufkunft.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, ich habe eine Frage zum Verlauf des abgegebenen Steuerbescheid, mit dem TAX Steuerprogramm. Der Bescheid wurde dem Finanzamt am 10.02.2025 übermittelt.

    Nur, um Verwirrung zu vermeiden, Du hast Deine Einkommensteuererklärung übermittelt. Einen Steuerbescheid erteilt nur die Finanzverwaltung.

    Der Bescheid wurde dem Finanzamt am 10.02.2025 übermittelt. Übermittlungsrückmeldung seitens der Software war erfolgt.

    Da betroffene Stellen dem FA die Besteuerungsgrundlagen bis zum 28.02.d.J. mitteilen können, bringt eine frühere Erklärungsabgabe relativ wenig.

  • miwe4 11. Mai 2025 um 12:17

    Hat den Titel des Themas von „Seit drei Monaten keine Antwort zu meinem Antrag auf Einkommensteuer“ zu „Seit drei Monaten keine Reaktion des Finanzamts auf abgegebene Einkommensteuererklärung.“ geändert.
  • Da betroffene Stellen dem FA die Besteuerungsgrundlagen bis zum 28.02.d.J. mitteilen können, bringt eine frühere Erklärungsabgabe relativ wenig.

    Üblicherweise beginnen die Finanzämter deswegen auch erst irgendwann um den 15.03. herum mit Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen.