Die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden korrekt übernommen. Mit dem Krankenversicherungsbeitrag wird bei mir der Höchstbetrag von 1900 € bereits ausgeschöpft. Es erfolgt demzufolge richtig eine Information, daß der Höchstbeitrag ausgeschöpft wurde. Die Hinzurechnung des Beitrages zur gesetzlichen Pflegeversicherung muß gesetzlich jedoch zusätzlich zum Höchstbetrag von 1900 € in voller Höhe berücksichtigt werden. Dies scheint bei tax 2025 nicht der Fall zu sein. Dies wurde mir bei Recherche mittels Künstlicher Intelligenz bestätigt und ich bitte um Prüfung.
Pflegepflichtversicherung wird vermutlich bei Rente NICHT über den Höchstbetrag von 1900 € automatisch berücksichtigt
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- Offizieller Beitrag
Dies wurde mir bei Recherche mittels Künstlicher Intelligenz bestätigt und ich bitte um Prüfung.
Da bist Du hier falsch. Dies ist ein reines Anwenderforum "User helfen Usern". Von Buhl schaut hier niemand rein.
Ich vermute hier einen Lesefehler. Du solltest einmal die Vergleichsberechnung zum Mindestansatz i.S.d. Gesetzes anschauen. Ansonsten könnte auch ein Eingabefehler vorliegen, deshalb möglichst mittels Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) vorgehen.
Dritte bräuchten hier bereinigte Screenshots Deiner Eingaben und der Berechnungen.
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Danke vielmals für Deine rasche Antwort und Hinweise. Ich werde mich in diesem Fall hier nochmals melden, falls es von Interesse für alle User sein könnte.
Die Werte im Screenshot anbei resultieren aus dem Bescheinigungsabruf. Der Beitrag für die Pflegeversicherung scheint mir keine Berücksichtigung zu finden. Beste Grüße
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- Offizieller Beitrag
Der Screenshot sagt doch nichts über die Höhe der tatsächlich i.S.d. gesetzlichen vorschrift berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen aus. Deshalb:
Ich vermute hier einen Lesefehler. Du solltest einmal die Vergleichsberechnung zum Mindestansatz i.S.d. Gesetzes anschauen.
Also schau in die Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen!