Frage zu Einkünfte aus Kaptialvermögen

  • Ich bin Newbie und habe folgendes Problem. Über Elster wird mir der Sparerpauschbetrag von 700€ angezeigt,

    Ich habe folgende real 2024 getätigte Freistellungen

    Bank1 = 300 EUR - ausgeschöpft

    Bank2 = 400 EUR - ausgeschöpft

    Bank3 = 150 EUR - ausgeschöpft

    Bank4 = 150EUR - 0€ ausgeschöpft - Auf der Jahressteuerbescheinigung ist alles auf 0€ (Zeile 16) mein ursprünglich freigestellter Betrag find ich auf dieser Steuerbescheinigung nicht.

    Muss ich in TAX2025 "Kapitalerträge vollständig" eingeben wählen oder "Kapitalerträge teilweise zur Überprüfung des Steuereinbehaltes eingeben"

    Egal was ich mache, der Erstattungsbetrag ändert sich bei mir nicht. Wer kann mir hier bitte helfen.

    • Offizieller Beitrag

    Über Elster wird mir der Sparerpauschbetrag von 700€ angezeigt,

    Die Sparer-Pauschbeträge werden nicht von allen Instituten gemeldet. Also derzeit nur Info.

    Egal was ich mache, der Erstattungsbetrag ändert sich bei mir nicht. Wer kann mir hier bitte helfen.

    Was soll denn ohne einbehaltene ZASt die Steuerberechnung beeinflussen, wenn noch nicht einmal die Sparer-Pauschbeträge vollständig ausgeschöpft wurden?

  • Ich habe mehr als 300€ als Kapitalertragssteuer bei den anderen Banken erzielt, aber noch 150 Euro vom Pauschbetrag übrig.

    Muss ich dass irgendwo in Tax2025 angeben und wenn ja wie?

    Oder erstattet mir das Finanzamt die 150 € automatisch zurück?

    Ich bin Newbie und Verweise auf ZASt bringen mir leider nix ohne Erklärung,sorry.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mehr als 300€ als Kapitalertragssteuer bei den anderen Banken erzielt, ...

    Die erzielt man nicht, sondern die entrichtet man. Davon steht im Startpost aber auch nichts und Du hättest es erwähnen sollen.

    Oder erstattet mir das Finanzamt die 150 € automatisch zurück?

    Automatisch geht nichts, da ja Abgeltungssteuer.

    Ich bin Newbie und Verweise auf ZASt bringen mir leider nix ohne Erklärung,sorry.

    Du musst das machen, was Dir das Programm zwecks programmunterstützter zutreffender Antragstellung ohnehin rät. Du musst alle Kapitalerträge erklären, also sowohl die mit ZASt als auch die ohne ZASt. Und dann solltest Du die Günstigerprüfung beantragen und anklicken.

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