Verlust aus Insolvenz einer Beteiligung bei Crowdfunding

  • Hallo zusammen,

    ich habe als privater Anleger beim Crowdfunding in einige Unternehmen über Nachrangdarlehn und Genussscheine investiert. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage haben drei Unternehmen Insolvent angemeldet. Die entsprechenden Bescheinigungen aus dem Handelsregister etc. habe ich vorliegen.

    Nur wo trage ich das bei der EInkommensteuererklärung ein? Es sind ja keine positiven Erträge. Bei "Übrige Kapitalerträge", bei "Beteiligungen und gesonderte Feststellung"? Oder wo sonst?

    Vielen Dank im Voraus für eine Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage haben drei Unternehmen Insolvent angemeldet.

    Das alleine reicht ja nun nicht aus und sollte durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe beurteilt werden.

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