Anlage KAP Erstattung wird immer weniger

    • Offizieller Beitrag

    Wer soll da ohne Zahlen und Einträge etwas zu sagen? Alle Bescheinigungen vollständig eintragen, die mit und die ohne ZASt, und natürlich die Freistellungsbeträge auch nicht vergessen anzugeben.

  • Ich habe mehrere Steuerbescheinigungen über Zinsen. Bei jeder neuen Eingabe wird der Erstattungsbetrag weniger, trotz Abgeltungssteuer. Gibt es dafür eine logische Erklärung?

    ist ja klar: vor der ersten Eingabe kennt das Programm NULL verbrauchte Sparerfreibeträge - nach der ersten Eingabe wird Sparerfreibetrag verbraucht , bzw als verbraucht eingegeben....das nimmt nicht ab, sondern jede Eingabe verbraucht -je nach Eingabe den Sparerfreibetrags- oder auch der Zinsen wird dieser weniger....daher muss man ja ALLE Zinsen und verbrauchte Sparerfreibeträge eingegeben....Gibtst Du in der ersten Eingabe (verheiratet) 2000 Zinsen ohne Freistellung - mit Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 500 KapESt ein, so beträgt die Erstattung die vollen 500 EUR .... bei der folgenden Eingabe gibts Du dann 1000 Zinsen mit verbrauchten Sparerfreibetrag von 800 ein, dann verringert sich die Erstattung entsprechend.....bis es dann auf Null geht ...

  • In Deutschland unterliegen Kapitalerträge normalerweise der Abgeltungssteuer. Diese Steuer wird direkt von der Bank abgeführt, sodass die Kapitalerträge für die meisten Steuerpflichtigen als bereits “abgegolten“ gelten. Das bedeutet, dass Kapitalerträge in der Regel nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Dies vereinfacht das Verfahren für viele Menschen und spart Verwaltungsaufwand.

  • Nicht ohne Grund gibt es die "Günstigerprüfung".

    Für Geringverdiener? die weniger als 26,85 % Steuern zahlen

    6) 1Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden anstelle der Anwendung der Absätze 1, 3 und 4 die nach § 20 ermittelten Kapitaleinkünfte den Einkünften im Sinne des § 2 hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern führt (Günstigerprüfung). 2Absatz 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nach dieser Vorschrift ermittelten ausländischen Steuern auf die zusätzliche tarifliche Einkommensteuer anzurechnen sind, die auf die hinzugerechneten Kapitaleinkünfte entfällt. 3Der Antrag kann für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden. 4Bei zusammenveranlagten Ehegatten kann der Antrag nur für sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten gestellt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von ryan (22. März 2025 um 15:51)