Bei mir wird eine private Rentenversicherung nun ausgezahlt. Weiss jemand, ob man bei Altverträgen (von 1997) den Betrag überhaupt in der Steuererklärung angeben muss? Ist ja steuerfrei.
Auszahlung einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Rentenversicherung
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pojue -
26. Februar 2025 um 15:28 -
Geschlossen
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- Offizieller Beitrag
Weiss jemand, ob man bei Altverträgen (von 1997) den Betrag überhaupt in der Steuererklärung angeben muss? Ist ja steuerfrei.
Es sind nur solche steuerfreien Einkünfte zu erklären, die nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
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miwe4
26. Februar 2025 um 15:42 Hat den Titel des Themas von „Auszahlung einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen“ zu „Auszahlung einer vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Rentenversicherung“ geändert. -
aber unterliegen denn vor dem 1.1.2005 abeschlossene Rentenversicherungen dem Progressionsvorbehalt?
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- Offizieller Beitrag
Dann hätte ich das geschrieben. Aber man kann ja auch selber einmal in die entsprechende gesetzliche Vorschrift schauen.

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miwe4
5. März 2025 um 13:48 Hat das Thema geschlossen.