Haushaltszugehörigkeit bei Kind im Wechselmodell

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich benutze seit vielen Jahren t@x von Buhl. Ich gebe jedes jahr mein 8 Jähriges Kind in der Steuererklärung an. Mein Kind wohnt nun seit über 1 Jahr zu gleichen teilen bei der Mutter/Bei mir.

    Allerdings ist das Kind bei der Mutter gemeldet, welche auch Steuerklasse 2 hat.


    Bei dem Reiter Persönliches->Kinder->Haushaltszugehörigkeit und Wohnsitz gibt es folgenden Punkt:

    "Gehörte das Kind XXXXX vom 01.01.2024 - 31.12.2024 zum Haushalt von mir". In den Hilfspunkten an der rechten Seite steht folgendes:

    "Lebt das Kind abwechselnd bei beiden Eltern? Dann kann es sein, das Kind zu beiden Haushalten gehört. Dann kann die Frage mit Ja beantwortet werden - Hinweis: Wenn das Kind zum Haushalt gehört, aber nicht dort gemeldet ist, kann das Finanzamt Rückfragen haben. Die Haushaltszugehörigkeit muss dann eventuell nachgewiesen werden".


    Nun, da das Kind zwar nicht bei mir gemeldet ist, es aber 50% des Jahres bei mir wohnt würde ich da gerne "ja" anclicken. Hat das jemand hier schon mal so gemacht?

    Ich weiß, dass das Steuerrecht ein Wechselmodell nicht mit einkalkuliert und es daher wenig Standartisierte Möglichkeiten hier gibt - aber anscheinend sagt mit das t@x programm ja im Hilfefenster, dass ich da trotzdem theorethisch "ja" anklicken kann und nur Rückfragen vom FA kommen könnten. Daher wollte ich mal fragen, ob hier schon wer Erfahrung mit diesem Szenario hat?

    Vielen dank und beste Grüße

    Tim

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, dass das Steuerrecht ein Wechselmodell nicht mit einkalkuliert und es daher wenig Standartisierte Möglichkeiten hier gibt - aber anscheinend sagt mit das t@x programm ja im Hilfefenster, dass ich da trotzdem theorethisch "ja" anklicken kann und nur Rückfragen vom FA kommen könnten. Daher wollte ich mal fragen, ob hier schon wer Erfahrung mit diesem Szenario hat?

    Das FA richtet sich nach der Meldeanschrift des Kindes. Das Programm erläutert das auch.

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  • Hi Miwe4,

    Danke dir für deine Antwort!

    Ja, dass sich das FA nach der Meldeanschrift des Kindes richtet und das Programm es auch erläutert, war mir bewusst.

    Mir ging es dann doch eher um die Hinweis im Programm - weiter unten auf der Rechten Seite in der Hilfebox.

    Dort steht ja folgendes:

    Lebt das Kind abwechselnd bei beiden Eltern? Dann kann es sein, das Kind zu beiden Haushalten gehört. Dann kann die Frage mit Ja beantwortet werden - Hinweis: Wenn das Kind zum Haushalt gehört, aber nicht dort gemeldet ist, kann das Finanzamt Rückfragen haben. Die Haushaltszugehörigkeit muss dann eventuell nachgewiesen werden"

    Darauf war meine Frage bezogen , ob damit schon jemand Erfahrungswerte gesammelt hat, da dass Programm ja explizit hinweist, dass diese Szenario "möglich" ist

    Welchen Nachweis müsste ich dann erbringen bei Rückfragen? Das Gerichtliche schreiben, in dem steht dass das Kind 50/50 betreut wird und wohnt?

    Beste Grüße und danke!