USt Erklärung im Vorjahr zusammen mit ESt und EÜR übermittelt (wurde damals gefragt, man drei Übermittlungen vornehmen will: ESt, EÜR und USt) - wo findet man die USt-Datei - um sie im Folgejahr im Menüpunkt USt-Erklärung gesondert zu übernehmen und zu übermitteln. Da PV-Anlage wird im Folgejahr nach 2021 keine EÜR mehr übermittelt werden braucht
USt Erklärung im Vorjahr zusammen mit ESt und EÜR übermittelt - wo findet man die Datei - um sie im Folgejahr im Menüpunkt USt-Erklärung gesondert zu übernehmen und zu übermitteln
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USt Erklärung im Vorjahr zusammen mit ESt und EÜR übermittelt (wurde damals gefragt, man drei Übermittlungen vornehmen will: ESt, EÜR und USt) - wo findet man die USt-Datei - um sie im Folgejahr im Menüpunkt USt-Erklärung gesondert zu übernehmen und zu übermitteln. Da PV-Anlage wird im Folgejahr nach 2021 keine EÜR mehr übermittelt werden braucht
Wenn man die USt-Erklärung für Photovoltaikanlagen direkt aus der ESt erzeugt, wird die in keiner gesonderten Datei abgelegt. Der gesamte Vorgang liegt dann in der EST-Datei.
Einmalig eine leere USt-Erklärung mit eigener UST-Datei fürs Folgejahr anzulegen, ist jetzt auch nicht gerade eine Lebensaufgabe

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ich wollte auch die Daten dokumentiert haben, dass die USt und mit welchem Inhalt sie abgegeben ist. Da sucht man Sie aber (später mal - oder jemand anderes) die Datei nicht zwingend innerhalb der EST. Auch nicht, wenn sich die StNr der ESt ändert und die der USt nicht.
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Mir ging es auch um die Datenübernahme im Folgejahr - wenn man also die UST - alleine erklären und übermitteln will....gerade weil die PV-Anlagen ab 2022 in der EST nichts mehr zu suchen haben ist es für die Fälle in denen dann im nächsten Jahr schon schwierig. Oder wenn man für die ESt ne NV hat und das Finanzamt nur die USt-will....also irgendwie los eisen - separieren lässt sich das nicht.
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- Offizieller Beitrag
Wenn man die USt-Erklärung für Photovoltaikanlagen direkt aus der ESt erzeugt, wird die in keiner gesonderten Datei abgelegt. Der gesamte Vorgang liegt dann in der EST-Datei.
Die USt-Erklärung kann man doch mit dem PV-Modul nach wie vor programmunterstützt erzeugen, auch wenn für ESt-Zwecke keine EÜR mehr benötigt wird. Auch nach Datenübernahme aus dem Vorjahr.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Oder ist etwas anderes gemeint?

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ich möchte die UST-Erklärungsdaten des Vorjahres (inkl.aller Angaben) 2022 in das Jahr 2023 übernehmen....die USt 2022 ist im Mandantenverzeichnis im Beispielsfall als NameVorname.ust2022 gespeichert und diese Datei kann man isoliert kopieren, einlesen usw....wird sie im Rahmen der ESt übermittelt, ist nur der Gesamtfall einzulesen...die reine USt-2022 erklärung ist nicht isoliert fassbar....kopierbar....einlesbar....ich muss - obwohl nur die USt - vl. nur die des Ehepartner - trotzdem ALLE ESt-Daten einlesen um dann irgendwie die USt 2023 zu erzeugen....normalerweise klickt man auf die gelb markierte Vorjahres version und die USt-2022-Daten werden 1:1 ins Jahr 2023 transformiert -alle Daten- also Unternehmer, erläuterungstext usw.
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es geht ja nicht nur um die PV-anlage....kann ja im folgejahr noch ein weiterer Unternehmenszweig dazu kommen und außerdem haben die Daten des Nichtnunternehmerehegatten eigetnlich nix in den Steuerdaten des anderen Ehepartners (vl. Scheidung - Folgejahr usw.) und dann muss man immer - auch nach Jahren noch im Falle einer USt-Prüfung usw...die Daten des anderen Ehegatten mitteilen....wer will das schon....darf man das dann überhaupt....ich denke nicht....
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- Offizieller Beitrag
es geht ja nicht nur um die PV-anlage....kann ja im folgejahr noch ein weiterer Unternehmenszweig dazu kommen und außerdem haben die Daten des Nichtnunternehmerehegatten eigetnlich nix in den Steuerdaten des anderen Ehepartners (vl. Scheidung - Folgejahr usw.) und dann muss man immer - auch nach Jahren noch im Falle einer USt-Prüfung usw...die Daten des anderen Ehegatten mitteilen....wer will das schon....darf man das dann überhaupt....ich denke nicht....
Es geht und es ging auch früher mit dem vereinfachten ESt-Modul und der Programmunterstützung nur und ausschließlich in diesem Zusammenhang. Bei weiteren unternehmerischen Tätigkeiten war das Modul bzw. die daraus resultierenden USt-Daten nie nutzbar. Ansonsten hat einen ja niemand gezwungen, diese Programmunterstützung in dem Modul in Anspruch zu nehmen. Man konnte seine Daten und seine USt-Erklärung bei Datenschutzbedenken immer auch anders erstellen und übermitteln. Alles andere kann, insbesondere Anregungen zu Änderungen, nur der Support mittels Ticket aufnehmen.