Bei meiner gemischten Einkommensteuererklärung (ein "normales" Einkommen und eine Rentnerin) wird für die Rente offensichtlich der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 EUR nicht vom zu versteuernden Anteil der Rente abgezogen. Mache ich etwas falsch oder ist hier ein Fehler in tax?
Renten Grundfreibetrag wird wohl nicht berücksichtigt
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fschwenk -
20. Februar 2025 um 18:41 -
Geschlossen
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- Offizieller Beitrag
Bei meiner gemischten Einkommensteuererklärung (ein "normales" Einkommen und eine Rentnerin) wird für die Rente offensichtlich der Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 EUR nicht vom zu versteuernden Anteil der Rente abgezogen.
Warum sollte er? Der Grundfreibetrag kommt erst nach Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu tragen und ist in der entsprechenden Steuertabelle berücksichtigt.
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miwe4
20. Februar 2025 um 22:47 Hat das Thema aus dem Forum Fehlerreports nach Fragen zu tax 2025 verschoben. -
Nun leider geht er nicht in die Vorberechnung ein. Entsprechend bekommen wir eine relativ hohe Nachzahlung angezeigt.
Warum wurde der Beitrag im Forum verschoben?
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Nun leider geht er nicht in die Vorberechnung ein. Entsprechend bekommen wir eine relativ hohe Nachzahlung angezeigt.
Warum wurde der Beitrag im Forum verschoben?
Der Grundfreibetrag steht nie explizit auf dem Steuerbescheid oder der Berechnung.
Es taucht eine Position namens "Zu versteuerndes Einkommen" auf, dort sind absetzbare Beträge, Pauschbeträge usw. abgezogen.
Die Einkommensteuer wird dann ausgehend von diesem Betrag ermittelt, und genau bei dieser Ermittlung wird der Grundfreibetrag berücksichtigt.
Notfalls gibt es im Netz genügend Rechner, mit denen man nachprüfen kann, ob die Berechnung korrekt ist (wovon ich ausgehe).
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- Offizieller Beitrag
Nun leider geht er nicht in die Vorberechnung ein. Entsprechend bekommen wir eine relativ hohe Nachzahlung angezeigt.
Du irrst nach wie vor. Dann schau Dir einfach mal an, bei welchem Betrag die Grundtabelle beginnt. Du wirst hoffentlich nicht zu sehr überrascht sein.
Warum wurde der Beitrag im Forum verschoben?
Weil es kein Programmfehler ist, sondern schlicht und einfach Unkenntnis der steuerlichen Vorschriften bzw. Unkenntnis des Eingangsbetrags der Grundtabelle bei Einzelveranlagung.
Notfalls gibt es im Netz genügend Rechner, mit denen man nachprüfen kann, ob die Berechnung korrekt ist (wovon ich ausgehe).
Im Programm auch.

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Nun bin ich vollkommen verwirrt. Die abgebildete Grundtabelle oben hat mit einer Altersrente nichts zu tun, oder sehe ich das falsch?
Bei Alterrenten gilt doch zunächst der Besteuerungsanteil (hier 83%) und danach der ABzug des Grundfreibetrags. Dann müsste der Betrag der zu versteuernden Rente übrig bleiben - sind wir uns da einig?
Bei der Berechnung wird aber keinerlei Grundfreibetrag abgezogen.
Nachtrag: der Rentensteuerrechner der vlh bestätigt meine Annahme.
Anmerkung: Ebenso werden die Krankenkassenbeiträge auf der Rentenbescheinigung nicht übernommen.
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Nun bin ich vollkommen verwirrt. Die abgebildete Grundtabelle oben hat mit einer Altersrente nichts zu tun, oder sehe ich das falsch?
Bei Alterrenten gilt doch zunächst der Besteuerungsanteil (hier 83%) und danach der ABzug des Grundfreibetrags. Dann müsste der Betrag der zu versteuernden Rente übrig bleiben - sind wir uns da einig?
Bei der Rente gibt es einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Anteil. Der steuerfreie Teil wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen, ebenso Pauschbeträge, Beiträge zur KV und PV usw.
Auf das, was dann übrig bleibt, wird die ganz normale Einkommensteuertabelle angewandt.
In der Berechnung von tax gibt es einen eigenen Abschnitt "Leibrenten und Leistungen", dort wird in aller Ausführlichkeit erläutert, was von der Rente in welcher Form angesetzt wird und was steuerfrei ist.
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- Offizieller Beitrag
Nun bin ich vollkommen verwirrt. Die abgebildete Grundtabelle oben hat mit einer Altersrente nichts zu tun, oder sehe ich das falsch?
Richtig.
Bei Alterrenten gilt doch zunächst der Besteuerungsanteil (hier 83%) und danach der ABzug des Grundfreibetrags. Dann müsste der Betrag der zu versteuernden Rente übrig bleiben - sind wir uns da einig?
Nein. Der Grundfreibetrag hat nichts mit einer bestimmten Einkunftsart zu tun. Er ist in die Grundtabelle eingearbeitet und entsprechend sieht dann eben die Grundtabelle mit ihrem Eingangsbetrag (s.o.) aus.
Anmerkung: Ebenso werden die Krankenkassenbeiträge auf der Rentenbescheinigung nicht übernommen.
Wenn Du den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) ausführst , dann werden diese selbstverständlich zutreffend im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in die Erklärung übernommen.
Das kannst Du wunderbar alles in der in der Steuerberechnung nebst detaillierter Anlagen und Erläuterungen ersehen.
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Vielen Dank für die erneute Antwort. Leider muss ich wiedersprechen. Die Zahlen werden eben nicht übernommen.
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- Offizieller Beitrag
Dann machst Du etwas falsch. Ich mache das nun mit diversen Erklärungen seit Jahren und die Zahlen wurden immer zutreffend übernommen. Wie sieht es denn im Elster-Account mit den Zahlen aus? Sind überhaupt schon alle Daten dem FA übermittelt worden? Das ist ja noch zeit bis zum 28.02. .
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miwe4
5. März 2025 um 13:43 Hat das Thema geschlossen.