Hallo zusammen,
ich möchte gern die Kosten für die Erstausbildung (1. Studium nach dem Abitur) angeben bzw. absetzen.
Lt. Internetrecherche § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG müsste dieses unter dem Punkt sonstige Sonderausgaben möglich sein.
Aber im Bereich Sonderausgaben gibt es kein Punkt "sonstiges".
Kann es möglich sein, dass dies nur für seine eigene Erstausbildung gilt, nicht für das eigene Kind, dass man unterstützt hat.
Danke und Gruß
Andreas M.