Ich habe Einnahmen aus der sog. Verhinderungspflege, die nach §3 EStG Nr. 36 (einer Vorschrift, die vielen Menschen im Umfeld pflegebedürftiger Menschen im Übrigen nicht bekannt ist) folgendermaßen geregelt ist:
ZitatEinnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden.
Was ich nun in tax wohl finde, ist eine Möglichkeit Einnahmen nach Nr 26a/b einzutragen, dass ist hilfsweise aber nicht sinnvoll, weil ihre Steuerfreiheit anders bemessen ist.
Meine Frage: Wo trage ich das nun ein?