• Hallo,

    ich bin bei einem Fußballverein ehrenamtlich tätig. Ich wollte die Ehrenamtpauschale geltend machen. Das habe ich wie in verschiedenen Erklärungen eingetragen:

    tax

    1. Aufwandsentschädigungen aus nicht selbständiger Arbeit:
      1. Die Einnahmen werden unter "Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten" erfasst.
      2. Hierzu navigieren Sie in er linken Menüübersicht zu "Arbeitnehmer > Weitere Einnahmen und Besonderheiten".
      3. Beantworten Sie auf der Folgeseite die Frage "Hat Steuerpflichtiger 2024 steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit erhalten?" mit "Ja".
      4. Im Block "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen" können Sie, nach Beantwortung der Frage "Hat Steuerpflichtiger 2024 steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit erhalten?" mit "Ja", Ihre Angaben zur betreffenden Tätigkeit und den Einnahmen hieraus machen.

    Allerdings berechnet mir das tax buhl Programm nichts, es ändert sich nichts an der Erstattung.

    Mach ich da was falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings berechnet mir das tax buhl Programm nichts, es ändert sich nichts an der Erstattung.

    Was soll Dir denn insoweit erstattet werden. Entweder liegen die von Dir erhaltenen und erklärten zahlen innerhalb der Grenzen des § 26, 26a EStG oder sie übersteigen diese und sind mit den übersteigenden Beträgen der Besteuerung zu unterwerfen. Erstattet wird da nichts.

  • Die 840€ Ehrenamtpauschale mindern doch den zu versteuernden Betrag und erhöhen den Steuerfreibetrag. Für die Tätigkeit habe ich kein Geld bekommen, nur die Bescheinigung über Ehrenamt. Deswegen dachte ich, dass sich der Erstattungsbetrag ändert. Ich habe es ganz zum Schluss eingetragen, um zu sehen was es ausmacht aber wie gesagt es tut sich nicht.

    Oder kann ich den Betrag als Spende an Verein eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Die 840€ Ehrenamtpauschale mindern doch den zu versteuernden Betrag und erhöhen den Steuerfreibetrag.

    Nein. Es gibt keinen pauschalen Steuerabzug. Bis zu diesem Betrag bleiben für diese Tätigkeit gezahlte Beträge steuerfrei.

    Oder kann ich den Betrag als Spende an Verein eintragen?

    Nein.