Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe auf Hilfe.
Ich bin normaler Arbeitnehmer und mache meine Einkommensteuererklärung seit vielen Jahren mit tax.
Seit einigen Jahren habe ich auch eine Photovoltaikanlage, die ich auch mit Hilfe der tax-Software berücksichtige. Seit ich die PV-Anlage habe, sagt mir die Software welche Umsatzsteuer ich an die Finanzkasse überweisen muss. Das tat ich bisher immer direkt nach Abgabe der Einkommensteuererklärung (mit Umsatzsteuererklärung). dAmit gab´s auch bislang keine Probleme. Soweit so gut...
Seit letztem Jahr (2023) bin ich Eigentümer einer vermieteten Immoblie. Ich entschied mich dazu, meine Steuererklärung 2023 wieder mit tax zu machen. Mit Hilfe des tax-Lotsen bin ich auf alle Themen eingegangen und konnte alle Angaben machen.
Unterm Strich sagt mir die Berechnung nun, dass ich einen bestimmten Betrag zu wenig entrichtet habe.
Jetzt weiß ich nicht genau, was ich tun muss.
Verstehe ich es richtig,
- dass ich den Betrag aus der Umsatzsteuererklärung sofort (bzw. innerhalb eines Monats) nach Abgabe der Steuererklärung machen muss,
- und dass ich den offenen Betrag aus der Einkommensteuererkläung erst zahlen muss, wenn ich den Einkommensteuerbescheid erhalten habe?
Oder muss ich den offenen Betrag (in der Berechnung heißt es so schön: demnach zu wenig entrichtet) sofort überweisen?
Ich hoffe auf zahlreiche Tipps ![]()