Fehler Berechnung bei Arbeitnehmer-Pauschal und Altersentlastungsbetrag!!

  • Hallo,

    ich benutze das Programm seit lange und bin zufrieden damit, aber dieses Jahre hat Tax24 ( Steuer für 2023 ) zwei Sachen die mir unklar sind.

    bin seit April 2022 Rentner, bekomme Gesetzliche Rente und Betriebsrente auch.

    Fall Nummer 1:

    Betrefft: Arbeitsnehmer-Pauschalbetrag/Werbungskosten von 1230 €.

    obwohl ich als Rentner nur die 102€ Versorgungsbezüge/Werbungskosten zusteht, das Programm hat die Summe von 1230€ noch dazu berechnet..... warum?.

    Das Finanzamt natürlich nur 102€ berücksichtigt.

    das verzerrt natürlich die Berechnung der Einkünfte.

    Fall Nummer 2:

    Betrefft: Altersentlastungsbetrag Berechnung in Zusammenhang mit Abgeltungssteuersatz.

    Bin seit 4 Jahre 64 Jahre alt und seit ich in Rente bin wird der Betrag 722€ von Finanzamt angerechnet.

    Ich habe die Günstigerprüfung beantragt und meine Kapitalerträge in Steuererklärung abgerechnet, das Finanzamt hat mir dieses Jahre den Altersentlastungsbetrag nicht gewährt.

    Das Programm berechnet Trotzdem den Betrag von 722€.

    Was kann der Grund sein, dass das Finanzamt den Betrag nicht berücksichtigt?

    laut Programm sollte ich Geld zurück bekommen.

    als ich den Bescheid von Finanzamt bekam war ich natürlich überrascht, Nachzahlung statt zurück bekommen.

    hat jemanden eine Idee wo ran es liegt, bitte um Erklärung?

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    • Offizieller Beitrag

    ... obwohl ich als Rentner nur die 102€ Versorgungsbezüge/Werbungskosten zusteht, das Programm hat die Summe von 1230€ noch dazu berechnet..... warum? ...

    Es ist beides zutreffend. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für laufenden Arbeitslohn beträgt in 2023 1.230€ und der Werbungskostenpauschbetrag bei den sonstigen Einkünften bzw. renteneinkünften beträgt 102€. Die Einkunftsarten sind gesondert zu betrachten.

    Betrefft: Altersentlastungsbetrag Berechnung in Zusammenhang mit Abgeltungssteuersatz.

    Bin seit 4 Jahre 64 Jahre alt und seit ich in Rente bin wird der Betrag 722€ von Finanzamt angerechnet.

    Ich habe die Günstigerprüfung beantragt und meine Kapitalerträge in Steuererklärung abgerechnet, das Finanzamt hat mir dieses Jahre den Altersentlastungsbetrag nicht gewährt.

    Das Programm berechnet Trotzdem den Betrag von 722€.

    Was kann der Grund sein, dass das Finanzamt den Betrag nicht berücksichtigt?

    Dann solltest Du prüfen, ob laufender Arbeitslohn gegeben ist oder, ob Du insoweit fehlerhafte Angaben getätigt hast und tatsächlich Versorgungsbezüge gegeben sind, bei denen kein Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen ist.

    Du solltest Deine Besteuerungsgrundlagen über den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) in Deine Erklärung übernehmen.

    Abgesehen davon solltest Du Dir auch einmal Deinen Steuerbescheid selber ansehen und mit den tatsächlichen Daten bzw. dem Programmergebnis vergleichen und klassisch abhaken.

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag für laufenden Arbeitslohn beträgt in 2023 1.230€.

    wieso Arbeitslohn?

    Na ja, Bärbel und Ihre Tätigkeit nebst Einnahmen im Rahmen der Zusammenveranlagung solltest Du ja kennen. Wir sehen nur, was Du eingetragen hast. Und Bärbels Einnahmen hat das FA ja anscheinend auch bestätigt.

    Abgesehen davon solltest Du Dir auch einmal Deinen Steuerbescheid selber ansehen und mit den tatsächlichen Daten bzw. dem Programmergebnis vergleichen und klassisch abhaken.

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    für Baerbel kann ich nachvollziehen, aber warum berechnet das Programm die 1230€ und die 102€ für mich?

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    ich glaube hier muss das Programm ( Software )Korrigiert werden, denn hier muss Das Programm unterscheiden zwischen Rentner oder Arbeitnehmer, und nicht beide gleich in einer Person rechnen!

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm macht, zutreffende Eingaben vorausgesetzt, alles richtig. Und das ist für 2022 und 2023 sicherlich nicht der erste Fall dieser Art, der mittels der Software erklärt wurde. Und gäbe es da einen Programmfehler, wäre der sicherlich schon vor Monaten aufgefallen.

    Du solltest Deine Besteuerungsgrundlagen über den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) in Deine Erklärung übernehmen.

    Denn wir kennen weder die richtigen Zahlen noch die tatsächlichen Angaben, die Du getätigt hast. Wir sehen nur das Ergebnis.