Pflege-Pauschbetrag

  • Ich betreue meine pflegebedürftigen Eltern in ihrem Wohnhaus und erledige für sie die rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Kann ich den Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EstG geletend machen? Meine Eltern haben beide den Pflegegrad 3. Eine körperliche Pflege erfolgt durch mich nicht, nur die Erledigung der Behördenangelegenheiten etc. und der Finanzen. Ich habe eine Vorsorgevollmacht. Der zeitliche Aufwand beläuft sich auf 3 bis 5 Stunden pro Woche.

    • Offizieller Beitrag

    Eine körperliche Pflege erfolgt durch mich nicht, nur die Erledigung der Behördenangelegenheiten etc. und der Finanzen.

    Mit dem Wort Pflege erklärt sich das doch. Wörtlich genommen würde ich es also verneinen. Also einfach mal überlegen, was man vielleicht so alles nebenher macht. ;)

    Ich habe eine Vorsorgevollmacht. Der zeitliche Aufwand beläuft sich auf 3 bis 5 Stunden pro Woche.

    Dafür kannst Du Dir ja jeweils nach zwölf vollen Monaten 425€ vom Konto nehmen.