Aus persönlichen Gründen habe ich meinen langjährigen Riestervertrag gekündigt. Die erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile wurden vom angesparten Betrag abgezogen und einbehalten. Eine Übermittlung der Rest-Auszahlung durch den Versicherer an das FA ist lt. Abrufübersicht nicht erfolgt. An welcher Stelle der Steuererklärung muss ich entsprechende Angabe machen oder ist dies evtl. gar nicht erforderlich?