22. August 2024 um 18:20 #1 Kann ich die Notarkosten für die Ausstellung eines Erbscheins in der Steuererklärung geltend machen und falls ja, wo?
22. August 2024 um 19:04 Offizieller Beitrag #2 Nein, das ist Vermögensverwaltung und bei der ESt nicht abziehbar.