Steuerliche Behandlung von Fondsverkauf nach Investmentsteuerreform 2018

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des Verkaufs von Fondsanteilen, die ich vor der Investmentsteuerreform 2018 erworben habe. Hier sind die Details meines Falls:

    Kaufdatum der Fondsanteile: 27. Januar 2000

    Kaufpreis: 4970 DM (umgerechnet ca. 2541,12 Euro)

    Aktueller Wert des Fonds: 2721,01 Euro

    Wert des Fonds zum 31. Dezember 2017: ca. 1128 Euro

    Fondsart: Aktienfonds (WKN: 847414)

    Wohnort: Bayern

    Kirchensteuer: Keine

    Depotgebühren: 12 Euro pro Jahr

    Mein tatsächlicher Gewinn beträgt 179,89 Euro (aktueller Wert minus Kaufpreis). Allerdings bin ich unsicher, wie die steuerliche Behandlung nach der Investmentsteuerreform 2018 aussieht. Insbesondere frage ich mich:

    Wie wird der steuerpflichtige Gewinn berechnet? Werden die Verluste bis zum 31. Dezember 2017 berücksichtigt, bevor der Gewinn ab dem 1. Januar 2018 besteuert wird?

    Wie wirkt sich die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) auf die Steuerlast aus?

    Muss ich auf den gesamten Gewinn ab dem 1. Januar 2018 Steuern zahlen, obwohl mein tatsächlicher Gewinn geringer ist?

    Gibt es ähnliche Fälle, in denen die steuerliche Behandlung als ungerecht empfunden wurde?

    Ich möchte sicherstellen, dass ich die korrekten Steuern zahle und keine unnötigen Belastungen habe. Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir weiterhelfen, wie ich am besten vorgehe?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    Beste Grüße, Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist eine steuerliche Beratung in der gewünschten Art aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.

    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • miwe4 2. August 2024 um 15:12

    Hat das Thema geschlossen.