Anlage EÜR beim Wechsel von Kleinunternehmen zur Regelbesteuerung

  • Hallo,

    ich bin mit meinem Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung gewechselt. Über den Jahreswechsel sind dann ein paar umsatzsteuerfreie Rechnungen aus der Kleinunternehmerregelung erst im Folgejahr bezahlt worden. Meine Buchhaltungssoftware möchte, dass ich diese paar Buchungen in Zeile 11 Anlage EÜR eintrage. In Tax wird mir dieses Feld aber nicht mehr vorgeschlagen, weil ich dort angegeben habe, dass ich ja jetzt regelbesteuert bin. Auch in der Formularansicht wird mir das Feld ausgegraut. Hat jemand eine Idee wie ich das jetzt dort eintragen kann? :/

    Dankeschön und viele Grüße

  • Hallo,

    ich bin mit meinem Gewerbe von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung gewechselt. Über den Jahreswechsel sind dann ein paar umsatzsteuerfreie Rechnungen aus der Kleinunternehmerregelung erst im Folgejahr bezahlt worden. Meine Buchhaltungssoftware möchte, dass ich diese paar Buchungen in Zeile 11 Anlage EÜR eintrage. In Tax wird mir dieses Feld aber nicht mehr vorgeschlagen, weil ich dort angegeben habe, dass ich ja jetzt regelbesteuert bin. Auch in der Formularansicht wird mir das Feld ausgegraut. Hat jemand eine Idee wie ich das jetzt dort eintragen kann?

    Stell einfach "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" ein, dann kann man sowohl Umsätze nach § 19 als auch umsatzsteuerpflichtige eintragen.

  • Stell einfach "Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung" ein, dann kann man sowohl Umsätze nach § 19 als auch umsatzsteuerpflichtige eintragen.

    Vielen Dank für die Vorschläge.

    Dadurch verschwindet leider das Feld 55 "Gezahlte Vorsteuerbeträge" - das hilft mir dann auch nicht weiter. Spricht irgendetwas dagegen, dass ich mit TAX meine private Steuererklärung abgebe und per ELSTER dann dieses Jahr diese "etwas besondere" EÜR abgebe oder müssen die von einem Programm in einem Rutsch abgegeben werden?

  • Vielen Dank für die Vorschläge.

    Dadurch verschwindet leider das Feld 55 "Gezahlte Vorsteuerbeträge" - das hilft mir dann auch nicht weiter. Spricht irgendetwas dagegen, dass ich mit TAX meine private Steuererklärung abgebe und per ELSTER dann dieses Jahr diese "etwas besondere" EÜR abgebe oder müssen die von einem Programm in einem Rutsch abgegeben werden?

    Die Anlage EÜR kann völlig unabhängig von der ESt- oder GuE-Erklärung abgegeben werden.

    Eine weitere Alternative wäre, in der Gewinnermittlung die Jahressalden der Konten zu buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Dadurch verschwindet leider das Feld 55 "Gezahlte Vorsteuerbeträge" - das hilft mir dann auch nicht weiter.

    Also wieder zurück zur Lösung Umsatzsteuerpflicht. Das Programm sagt einem dann nämlich sogar, was in diesem Fall wo einzutragen ist:

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  • Also wieder zurück zur Lösung Umsatzsteuerpflicht. Das Programm sagt einem dann nämlich sogar, was in diesem Fall wo einzutragen ist:

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    Ohje, das habe ich wohl übersehen. Ich habe vielleicht etwas blind versucht meiner Buchhaltungssoftware zu folgen, die unbedingt Zeile 11 befüllen wollte. Vielen Dank für die Recherche!