10. Juni 2016 um 21:14 #1 Hallo,wer kann Kosten für Verpflegungsmehraufwand geltend machen?Muss ich dafür auswärts arbeiten und oder mehrere Arbeitsstätten haben oder reicht es wenn man mehr als 12h von zu Hause weg war?LG Lutz
10. Juni 2016 um 22:34 Offizieller Beitrag #2 Das gibt Dir doch Dein Steuerprogramm alles vor und erklärt es dabei auch ganz gut.